Esra's Strenge gegen die Mischehen. 131
Völkerschaften, auch wenn sie das Götzenthum fahren gelassen, eineEntweihung st. Nach Esra's Auslegung des Gesetzes dürften Heiden,die sich der judäischen Lehre angeschlossen, allerdings in den Gemeinde-verband ausgenommen, aber nicht völlig gleichgestellt werden, sondern
sollten als eine eigene Gruppe gesondert bleiben. Wie die ehemaligenGibconiten, die Tempelsklaven, bereits seit mehr als einem Jahr-tausend dem Staate einverleibt und der Lehre zugethan, doch ge-sondert gehalten und von der Verschwägerung mit Urisraelitenausgeschlossen wurden, so sollten auch die zugetretenen Proselytenaus den heidnischen Völkern behandelt werden. Die Verbindungmit ihnen sollte keine innige werden, nicht aus eitlem Adelstolz,der in der Vermischung mit einer niedriger gestellten Klasse oderRasse eine Selbsterniedrigung erblickt, sondern aus religiös-sittlichenBedenken, daß die den Nachkommen Abraham's und Jsrael's ange-borene oder anerzogene Empfänglichkeit für ein heiliges Leben sichnicht abschwäche und verliere. Esra's Auslegung des Fremdengesetzesder Thora war eine irrige und ist später berichtigt worden; aberihn leitete ein dnnkelcs Gefühl, das in jener Zeit wohl seine Be-rechtigung hatte, daß die Aufnahme zahlreicher Proselyten oderHalbproselyten, welche nicht den Läuterungsproceß durchgemachthaben gleich dem Samen Abrahams, nicht in dem „Schmelzofen desElendes" geprüft wurden, in die innigste Lebensgemeinschaft demsremden Elemente das Uebergewicht geben und die sittlich-religiösenErrungenschaften zerstören könnte. Diese, man kann nicht sagen,übertriebene Befürchtung hat sein ganzes Wesen ergriffen. ImSchmerze über die in seinen Augen höchst verderbliche, den Bestand
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des Volksthums gefährdende Versündigung eines großen Theils derGemeinde zerriß Esra seine Kleider, raufte sich das Haar vom Kopfund Bart aus und saß bis Nachmittags traurig und zerstört, ohne
h Das. 9,1 fg. Man beachte den Ausdruck ^ix^xn ^222 uwpAls Gesetzesbeleg für die Uebertretung berief sich Esra (das. 12; aufDeuteron. 23, 4—6. Dieses Verbot bezieht sich indeß lediglich auf Moabiterund Auuuoniter. Esra mußte also dieses Vergehen verallgemeinern: dafür hatteer aber keinen direkten Beleg aus dem Pentateuch. Er mußte also zu einemindirekten Beleg Zuflucht nehmen. V. 9,11: 2^x2 snx 2wx s.^xn
st-i x^n NN2 ^-2x. Das ist eine Anspielung auf Leviticus 18, 24—25 undauf Exodus 34, 15 fg., paßt aber nicht, da hier von kanaanitischen Völker-schaften und Götzendienern die Rede ist, was die Familien, die sich mit Judäernverschwägert hatten, nicht mehr waren. Bergl. 0. S. 118.
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