Die Familienverbände der Exulanten.
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jenigen, welche freiwillig zu ihm iibcrgegangen waren. Diese wurdenmit besonderer Zuvorkommenheit behandelt So weit ging dieMilde, daß ganze Familien und Bewohner der judäischen und ben-jaminitischen Städte mit ihren Angehörigen und Sklaven in Ge-meinschaft bleiben und ihren ehemaligen Verband behalten durften.Sie waren Freie, und ihre Familienrechte und Gewohnheiten bliebenunangetastet. So blieben in Gemeinschaft die Bewohner der StädteGibeon, Bethlehem, Netopha, Anatot, Kirjat-Jearim mitKephira und Beerot, Rama mit Geba, Michmas Bethelmit Ai, Jericho und noch anderes. Die aus Jerusalem ange-siedelten Geschlechter, wie die Prinzen des königlichen Hauses (dieSöhne David's), die Nachkommen Joab's oder die Familie Pachat-Moab, die Familie Parosch, welche als die erste galt, und nochandere, bildeten je einen eigenen Verband und durften sich selbstnach Familientraditionen regieren. Selbst.die ehemaligen Tempcl-sklaven (distlliuiw) und die Staatssklaven, so viel ihrer mitihren Herrn ins Exil gewandert waren, lebten in eigenen Gruppenunter einander^.
Jeremia schrieb an sie (29, 7> n-ar: rn.i-- nx "mm-,.
Hier kann nur von der Stadt Babel die Rede sein. Ezechiel sagt (17, 4—5>:Nebnkadnezar habe nicht blos Jojachin, sondern auch ^-ixn r'-n? in die Handels-stadt gesetzt, d. h. in Babel. Die Localität kann
daher nur der große Kanal, x:k? "m:, verschrieben Urwaeals. bei Abydenos-Esebins d. h. biabar Llallla oder 7r»r«unj- gewesen sein. :'nx kn
bei Ezech. und n'r.—n kn nk-a km bei Esra sind nicht zu ermitteln, beweisenaber weder für noch gegen die Ansiedelung der Exulanten in der Stadt Babel.Denn da, wie die Nachgrabungen ergeben haben, Borsippa noch zur Stadt ge-hört hat, so können auch diese Plätze dazu gerechnet worden sein.
ß Folgt aus Ps. 106, 46 km ':rk n-an-.k nn-x -n-n. Daß dieser
Ps. der exilischen Zeit angehört, ist sonnenklar und folgt ganz besonders aus V.47nn.->n und ans dem Umstande, daß darin die Schuld des Götzcn-
thums zum Bewußtsein gebracht wird. Wäre der Psalm jünger, wie einigeAusll. annehmen, so wäre die Erinnerung an die götzendienerische Zeit müßig.Vergl. übrigens Könige II, 8, SO a-anm. "vk n^rinnk nnnn. In
diesem exilischen Zusatze wird die milde Behandlung als Factum aufgestellt.
-) Verzeichniß in Esra 2 und Parallele Nehemia 7, 26.
3) Vcrzeichniß der Familiengruppen Esra das. und Nehemia das. DieseHauptguelle für die nachexilische Geschichte soll hier unter dem Namen Ver-zeichnis; citirt werden.
Verzeichnis;.
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