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3. Geschichte der Judäer von dem Tode Juda Makkabis bis zum Untergange des judäischen Staates 1 (1905)
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Geschichte der Juden.

stritten keineswegs, den Judäern Unbilden angetan zu haben, aber sieerkannten ihnen überhaupt das Recht nicht zu, in diesem Lande zuwohnen, sie seien völlig rechtlose Fremde, obwohl sie seit Jahrhundertendort angesiedelt seien*). Darauf erklärte Agrippa in öffentlicher Ver-sammlung, daß er ans Freundschaft für Herodes mindestens das tunwolle: die Religionsfreiheit der Jndäer bestätigen und den Griechenverbieten, sie zu kränken^). Agrippa verbot auch in einem strengenSchreiben an die Behörden von Ephesus^), sich ja nicht an den vmiden Judäern gesammelten Tempelspenden zu vergreifen, und bemerkte,daß ein solches Verfahren als Tempelschändung verurteilt werden solle.Auch erteilte er dem Prätor die Weisung, die Jndäer am Sonnabendnicht vor Gericht zu laden*).

Die Kleinasiaten scheinen sich aber wenig daran gekehrt und ihrenbösen Willen gegen die Jndäer fortgesetzt zu haben. Daher schicktendie letzteren eine Gesandtschaft an Angustus selbst, um ihre Beschwerdenvorzubringen. Darauf erließ der Kaiser ein Edikt, daß den Judäern,welche sich immer als treue Parteigänger des Cäsarischen Hauses be-währt hätten, und denen infolgedessen vom Senat und Volk Religions-freiheit eingeränmt worden sei, diese ihre Gerechtsame unangetastetbleiben sollten. Sie sollen am Sabbat und selbst am Rüsttag desselbenvon Nachmittag an nicht vor Gericht geladen werden und Spendenfür das Heiligtum sammeln und nach Jerusalem senden dürfen. Wersich an diesen Spenden vergreift oder ihre heiligen Bücher ans demSchrein entwendet, soll als Heiligtumsschänder behandelt werden.Angustus bestimmte, daß sein Edikt an einem sichtbaren Platz zurNachachtung veröffentlicht werde. Er gab auch dem Prokonsnl vonAsien Norbanus Flaccus die Weisung, daß er darauf halten möge, dieGerechtsame der Jndäer nicht antasten zu lassen; und dieser erließ einMachtwort in diesem Sinne an die Bürgerschaft von Ephesus und

-) Das. ^ Das. XVI, 6, 3.

2) Das. 6, 12. Das augusteische Edikt mutz später als AgrippasWeisung zu Gunsten der Judäer erlassen morden sein, sonst hätte sich derletztere auf jenes berufen müssen. Der Satz in diesem Edikt: rav 02

. . . ist 'wohl versetzt. Er mutz lauten: ra? ex avüotUi? ^ r«

ex roä Denn «xüpdiro? ist gewiss verschrieben statt nämlich

das hebr. pon, der Schrein, in welchem die heiligen Schriften aufbewahrt zuwerden pflegten; vgl. Labbat 32 a, daß das Volk die .nwn genannt habe r»onoder pin. Das dabei vorkommende Wort gibt Epiphanias

durch Synagoge wieder. Die kleinasiatischen Judäer nannten also ihr Bet-haus, weil sie es nur am Sabbat zu besuchen pflegten, a---,4,t<r-rkro?. Vergl.Haverkamps Note zu dieser Stelle. Die Emendation stammt von Neland.

r) Das. 8, 3.