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3. Geschichte der Judäer von dem Tode Juda Makkabis bis zum Untergange des judäischen Staates 1 (1905)
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Hillel.

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und Abtalion in sich ausgenommen hatte, bereicherte er durch uralteÜberlieferungen, die in Babylonien ans frühester Zeit durch die Exu-lanten heimisch waren. Doch bei weitem bedeutender war die formaleAusbildung, die er den überlieferten Gesetzesbestimmungen gab. Erführte sie auf allgemeine Prinzipien zurück und erhob sie dadurch ausdem engen Kreise des Herkömmlichen und des bloß in der SitteWurzelnden zur Höhe der Erkenntnis. Die Überlieferung trägt, nachHillels Ansicht, den Grund ihrer Rechtfertigung und ihrer bindendenKraft in sich, sie braucht sich nicht bloß auf die Autorität zu berufen.Er bahnte dadurch gewissermaßen die Versöhnung zwischen Pharisäer-tum und Sadduzäertum an, indem er gemeingiltige Grundsätze auf-stellte, denen beide ihre Zustimmung nicht versagen konnten, und wolltedadurch die verderbliche Quelle des leidenschaftlichen Hasses verstopfen.Es durfte fortan nach seiner Auffassungsweise keine Differenz und keinSchulstreit mehr über die Verbindlichkeit überlieferter Gesetze möglichsein. Hillel gab einerseits das sadduzäische Prinzip zu, daß jedes Ge-setz nur dann Gültigkeit habe, wenn es in der Schrift begründet er-scheine, behauptete aber andererseits, daß diese Begründung nicht bloßin dem toten Buchstaben liege, sondern in allgemeinen Voraussetzungen,welche der heilige Text selbst andeute. Vermittels sieben Auslegungs-regelu (Kölleda LliciäotyZ könne ein mündliches Gesetz ans der Schriftabgeleitet sein und durch sie dieselbe Berechtigung wie ein ausdrücklichvorgeschriebenes beanspruchen. Durch diese sieben Regeln erschien diemündliche Gesetzgebung in einem ganz anderen Lichte; sie hatte nichtmehr den Charakter des scheinbar Willkürlichen, sondern nahm denStempel des Allgemeinen und Annehmbaren an und konnte als ausder heiligen Schrift geflossen betrachtet werden. Diese Regeln solltenferner nicht bloß den bereits vorhandenen Inhalt der mündlichen Über-lieferung rechtfertigen, sondern gewisse Handhaben bieten, die Gesetzezu erweitern und auf unvorhergesehene Fälle anzuwenden. Es wardamit dem Synhedrion ein ausreichender Maßstab für seine gesetzgebendeTätigkeit gereicht und dem Verstände ein weites Gebiet zu scharf-sinnigen Kombinationen eröffnet. Die Hillelschen Regeln, die spätervielfach ausgebildet und erweitert wurden, legten den Grund zu der-jenige» Methode scharfsinniger Erörterungen und Folgerungen, die manTalmud im engeren Sinne nennt.

Diese Auslegungsregeln, die zum Teil von den als große Schrift-forscher gepriesenen Schemaja und Abtalion, Hillels Lehrern, ansge-gangen sein mögen, die er selber aber zuerst systematisch aufgestellt hat,

r) S. Note 17.

Ersetz. Geschichte der Juden. III.

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