Jndärr in Rom.
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landes gelassen hatten, und derer, welche in die Gefangenschaft geratenwaren, fremden Pächtern überlassen worden? Genaues weiß mandarüber nichts; der römischen Hab- und Ländergier ist das Härtestezuzutrauen. Außerdem wurde das judäische Land in engere Grenzeneingeschlossen und ans den geringen Umfang gebracht, den es in dervorhasmonäischen Zeit hatte. Sämtliche Seestädte und andere imKüstenstrich belegene Ortschaften, die von Griechen bewohnt waren:Gaza, Azotus, Arethusa, Jamnia, Joppe, Stratonstnrm,Dora, erklärte Pompejns für Freistädte und überließ sie ihren Be-wohnern. Ebenso die Binnenstädte und die jenseits des Jordans ge-legenen, welche Hyrkan I. und Alexander nach schweren Kämpfen Judäaeinverleibt hatten. Samaria, Skythopolis (Betsan) und andereStädte in der Evene Jesreel, ferner Gadara, Hippos, Pella, Dion(Diospolis), Philadelphia und andere wurden von Judäa wiederlosgerissen und zum Teil in Freistädte verwandelt und der Botmäßigkeitdes römischen Statthalters von Syrien untergeordnet. Die meistendieser Städte datierten ihre Freiheit von Pompejns, dem ErobererJerusalems. Zehn Städte, besonders die jenseitigen, verbanden sichuntereinander zu Schutz und Trutz (Dekapolis ^j. Von den Kriegs-gefangenen ließ Pompejns die Schuldigen, d. h. die glühenden Patrioten,hinrichten, die übrigen nach Rom führen. Die gefangenen judäischenFürsten Aristobnl, sein Sohn Antigonos, seine zwei Töchter und seinOheim und Schwiegervater Absalon mußten in Rom unter den andernbesiegten Königen und Königssöhnen Asiens vor Pompejns' Triumph-wagen einhergehen (61 ^). Während Zion ihr Haupt in Trauer ver-hüllte, schwelgte Rom in unendlichem Siegesjubel; aber die nach Romgeschleppten judäischen Gefangenen waren der erste Keim zu einer Ge-meinde, welche unter einer andern Form einen Kampf gegen dierömischen Institutionen anfnahm und sie zum Teil besiegte.
1 Das Tributverhältnis Judäas in der Zeit zwischen Pompejus Eroberungund Cäsars milder Gesetzgebung bezüglich desselben ist dunkel. Josephus An-gabe ist unbestimmt. Jüd. Krieg 1, 7, 6 ist nur angegeben, daß Pompejusdem Lande und Jerusalem Tribut aufgelegt habe: i-k xc>l roll?
c/>«xov. Noch kürzer und unbestimmter Attert. XIV,
Ciceros Rede pro Illaoeo 28 geht hervor, daß ein Pachtverhältnis der Ländereieneingeführt war; er sagt von dem Lande nach Pompejus Eroberung aus: guoclviera, gnoct slooata, d. h. verpachtet war. Dasselbe scheint auch aus einemErlasse Cäsars hervorzugehen (Altert. XIV, 10, 5): «ums ^ la-vr? k',> i--,7
-rij? a k rls? TrAoabüav XOOOI" mittt/.iuvr»,.
L rLVki,'. Aergl. Note 9.
H Jos. das. Vergl. Schürer, a. a. O., S. 138 (jetzt 1°, 299j.
2) Jos. das. 4, 5.
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