Die Tempelspenden und der Tempelschatz. 145
und schonungslos verurteilt *). Der Eifer, das Ansehen des Gesetzeszu heben und die Opposition aus dem Herzen der Sadduzäer zubannen, war so groß, daß Juda ben Tabba'i einst einen Zeugen,welcher bei einer Anklage auf den Tod des falschen Zeugnisses über-führt worden war, hinrichten ließ, um die sadduzäische Ansicht tat-sächlich zu widerlegen 2), ohne zu bedenken, daß er damit gegen einpharisäisches Gesetz fehlte, nach welchem die Bestrafung überführterZeugen nur. daun eintritt, wenn sie sämtlich überführt worden sind.Ein einziger Zeuge aber ist, weil er kein Zeugnis begründen kann,auch nicht straffällig. So lauter war aber die Gesinnung beiderHäupter, daß Simon ben Schetach nicht unterließ, seinen Kollegenwegen der Übereilung eindringlich zu rügen, und Juda ben Tabbaiempfand eine so tiefe Reue über das unschuldig vergossene Blut desHingerichteten Zengeu, daß er sofort seine Würde als Vorsitzenderniederlegte und seine Zerknirschung laut werden ließ fl. Hingestrecktauf dem Grabe des Hingerichteten, stieß er ein Jammergeschrei ausund erflehte von Gott seinen Tod, um so den von ihm begangenenJustizmord zu sühnen. Überhaupt haben die beiden Männer trotzihrer Strenge, zu der sie die Zeitlage trieb, die pharisäische Mildenicht verleugnet. Ein Gedeukspruch des Juda ben Tabba'i läßt seinemilde Gesinnung erkennen: „Nur so lange", pflegte er zu sagen, „be-trachte die Angeklagten als Gesetzesübertreter, solange sie noch vorGericht stehen; sind sie abgetreten, so sollen sie dir wieder als Un-schuldige erscheinen" fl.
Simon ben Schetach, der nach dem Austritte Juda ben Tabbaisden Vorsitz im Rate eingenommen hatte, scheint in der Strenge gegendie Gesetzesübertreter nicht nachgelassen zu haben. Unter ihm kamauch die Seltenheit eines Hexenprozesses vor. Achtzig Weiber, dieder Zauberei augeklagt waren, wurden in Askalon ans Kreuz ge-schlagen^). Seitdem der erste israelitische König Saul die Zaubereiverfolgt hat, ist in der judäischen Geschichte von diesem wüst-mystischenUnwesen nicht mehr die Rede; es ist also höchst rätselhaft, wie dieseErscheinung Plötzlich in einer Zeit wieder auftreten konnte, wo ihrdie Grundbedingung, das mit Unsittlichkeit gepaarte Götzentum, durch-aus fehlte. Es ist aber über diesen Hexenprozeß ein so dichterSchleier der Sagenhaftigkeit gebreitet fl, daß sich der Vorfall garnicht beurteilen und keinerlei Schluß auf die Sittengeschichte daraus
fl Josephus Altert. XIII, 16, 2.
fl Naeoot 5 b und Parallelstellen.
fl Das. fl Xbot 1, 8. fl 8anbsckriu 46 a.-
fl cksrus. 6Iui.Kig'a II, x. 71 ä und Raschi zu Laulnutriu 44 b.
Eraetz, Geschichte der Juden. III. tO