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3. Geschichte der Judäer von dem Tode Juda Makkabis bis zum Untergange des judäischen Staates 1 (1905)
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Pharisäische Verordnungen.

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größtenteils in liegenden Gründen bestand, war durch diese Bestimmungder Ehescheidung allerdings eine Schranke gesetzt, indem es einem un-bemittelten Gatten oft schwer fiel, eine Summe aus seinem Geschäfts-betrieb zu ziehen, und er dadurch in die Notwendigkeit versetzt war,eine augenblickliche Aufwallung und Gereiztheit durch nüchterne Über-legung zu verwinden.

Eine andere Verordnung dieser Zeit, als deren Urheber ebenfallsSimon ben Schetach ausdrücklich genannt wird, hatte ein besseresUnterrichtswesen zum Ziele. Noch bestanden in Judäa keinerlei Schulen,sondern der Jugendnnterricht war nach biblischer Norm dem Vaterallein zngewiesen. In Jerusalem bestand zwar eine Art Hochschulezur Heranbildung von Gesetzeslehrern, aber sie kam nur den Nahe-wohnenden und den Bemittelten zustatten. Das Restaurations-Kollegium führte daher, um dem Bedürfnisse abzuhelfen, in allengrößeren Städten, welche ebenso viele Mittelpunkte für kleinere Bezirkebildeten, höhere Schulen ein für erwachsene Jünglinge von sechzehnJahren ab*). Die Unterrichtsgegenstände beschränkten sich ohne Zweifelbloß auf die heilige Schrift, besonders auf das Fünfbuch der Thora,und die überlieferte Gesetzeskunde. So hatte denn die Lehre desJudentums Pflanzstätten gefunden, von Ivo aus sie sich durch die steteFolge der Geschlechter stets wieder verjüngen konnte, und diese Ein-richtung überlebte alle anderen Institutionen und war das wirksamsteMittel, das Judentum aus dem Schiffbrnche der Zeiten zu retten.

Hatte der hohe Rat auf diese Weise für die Zukunft gearbeitet,so vergaß er auch nicht die vielfach getrübte Gegenwart und war be-müht, ihr den Stempel pharisäischer Richtung aufzudrücken. Alle die-jenigen Gesetze, die während der langen Herrschaft des Saddnzäertums,seit Hhrkans Zerwürfnis mit den Pharisäern bis zu Salomes Re-gierungsantritt, beim Volke halb in Vergessenheit geraten oder ver-nachlässigt worden waren, sollten aufgefrischt und in das Leben desVolkes eingeführt werden. Geflissentlich legten es die pharisäischenFührer darauf an, so oft die Zeit herannahte, in welcher die streitigenGesetze zur Anwendung kommen sollten, dieselben mit Pomp und feier-lichen Vorkehrungen zu begehen, oder die Tage, an welchen sie inWirksamkeit getreten waren, als Gedenktage alljährlich durch Unter-lassung von öffentlicher Trauer oder öffentlichem Fasten feiern zu lassen.So wurde namentlich das Wassergußopfer am Hüttenfeste, das Alexanderauf eine so höhnische Weise verletzt hatte, (o. S. 127) mit Jubel be-gangen, und es bildete sich mit der Zeit daraus ein eigentümliches

U Dieselbe Note,