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3. Geschichte der Judäer von dem Tode Juda Makkabis bis zum Untergange des judäischen Staates 1 (1905)
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Der Synagogal-Gottesdienst.

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dazu bei. Sollte der Landmann die abtrünnigen Priester mit seinemSchweiße nähren? Diese Entwöhnung vom Abscheiden des Zehntendauerte auch noch unter den hasmonäischen Fürsten fort. Dadurchwaren aber die Priester, die seit der Wiederherstellung der alten Ord-nung dem Tempeldienste treuer oblagen, ihrer Nahrungsquelle beraubt.Diese Not führte zu einem anderen Übelstande. Priester, welche genugMacht und Keckheit besaßen, erpreßten von den Bodenbesitzern denZehnten mit Gewalt. Genannt werden Eleasar und Juda, SohnPachuras (Poiras?), die eine solche Gewalttätigkeit geübt haben sollen,ohne daß der regierende Hohepriester Johann Hyrkan ihr gesteuert hätte.Sie hat gewiß große Unzufriedenheit erregt. Die Notwendigkeit machtesich also gebieterisch geltend, dieser Zerfahrenheit und Gesetzlosigkeit einEnde zu machen. Hyrkan traf nun Maßregeln dagegen einerseits durchErweckung von religiösen Bedenken und andererseits durch ein staat-liches Machtgebot.

Ausgehend von der pharisäischen Auslegung, daß das Genießenunverzehnteten Getreides (llsbsl) eben so sündhaft sei wie der Genußder für die Ahroniden bestimmten Gabe'), die wohl erst in dieser Zeitzur Kenntnis gebracht wurde, erließ Hyrkan an die Tempelbeamtendie Weisung, das vorgeschriebene Dankbekenntnis im Tempel (IViääujNa'asssr) jedes dritte Jahr denjenigen zu verbieten, welche nicht sämt-liche Zehnten gesetzmäßig abgeschieden hätten. Für die Gewissenhaften,welche die Erfüllung des Gesetzes erstrebten, genügte dieses Verbot.Für diejenigen, welche aus weltlicher Berechnung den Zehnten vorzu-enthalten pflegten, stellte er je zwei Beamte, wahrscheinlich von levi-tischem Stamme'-fl an, die darauf zu sehen hatten, daß mindestens derZehntzehnte für die Ahroniden geliefert werde, weil lediglich der Ge-nuß dieses Teils als sündhaft für Laien galt. Bezüglich der Abgabenfür die Leviten und Armen wurde indes keine Zwangsmaßregel an-gewendet; sie sollten wohl abgesondert werden, aber es sollte jedemüberlassen bleiben, sie ihrem Zwecke gemäß zu verwenden oder selbst zugebrauchen. Indessen hat der Ernst, mit dem Hyrkan die Verwirk-lichung des Zehnten-Gesetzes betrieben hat, so viel bewirkt, daß auchdas Landvolk nicht zurückblieb. Ohne Gewissensbedenken konnte auchder strengfrommste Pharisäer von jedermann Getreide beziehen, ohne zufragen, ob es gesetzmäßig verzehrbar sei.

Hyrkan folgte in diesem Punkte, sowie überhaupt der von denpharisäischen Häuptern angegebenen Weisung. Da diese wie esscheint Josua, Sohn Perachias und Matthal (Nitai) ans Arbela

') Iisvitüouk! 22, 10 fl. 2) Siehe Note II.