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3. Geschichte der Judäer von dem Tode Juda Makkabis bis zum Untergange des judäischen Staates 1 (1905)
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110 Geschichte der Juden.

fugnisse für Vergehen und Übertretungen, welche nicht Todesstrafe nachsich zogen Ü.

Zwei Verordnungen, die auf Hyrkan zurückgeführt werden, be-weisen, wie nachhaltig die infolge der Syrerkriege eingetretene Zerrüt-tung im Inneren fortwirkte. Mit der Einführung der pentateuchischenGesetze in das Volksleben infolge des Eifers Esras, Nehemias undihrer sopherischen Nachfolger wurde es auch mit den vorgeschriebenenAbgaben für die Ahronideu und Leviten ernster als früher genommen.Unter diesen Verpflichtungen war aber die für die Zehntenleistungdrückend. Nach der älteren Gesetzgebung sollte Jahr für Jahr der zehnteTeil der Ernte den Leviten gegeben und der zehnte Teil dieser Ab-gabe für den Priester als eine Art heilige Gabe lNeruumt Äla'usssrsabgeschieden werden^). Die jüngere (deuterouomische) Gesetzgebunghatte diese Abgabe erleichtert und verordnet, den zehnten je zwei Jahrevon den Bodenbesitzern mit Hinzuziehung der Besitzlosen in der heiligenStadt verzehren zu lassen und nur in jedem dritten Jahre ihn den Ver-armten zu überlassen 2). Während in Nehemias Zeit auf diese Ver-schiedenheit der Gesetze keine Rücksicht genommen, sondern angeordnetwurde, daß der Zehnte in die Tempelspeicher zu gleicher Verteilunggeliefert werde, wurde sie in der sopherischen Zeit derart ausgeglichen,daß dreierlei Zehnten abgesondert werden sollten: Der erste Zehnte(iVIa'asser i-moston) für die Leviten und ein Zehntel davon an dieAhronideu, der zweite Zehnte (stl. soksiü) zur Verzehrung für die Eigen-tümer in Jerusalem und endlich der dritte Zehnte in jedem drittenJahre für die Armen (iVl. nui), aber zugleich auch der erste Zehnte^Das war zu viel. Sollte der Landman» den fünften Teil seiner Erntejedes Jahr dem freien Gebrauche entziehe»? Judäa war in der nach-exilischen Zeit größtenteils auf Ackerbau eingerichtet, die Viehzucht aufden Weideplätzen äußerst beschränkt; und der Wohlstand beruhte aufAbsatz des Getreides für das Ausland. Und wenn nun Mißernten eiu-traten, sollte der fünfte Teil des Eingeheimsteu noch vergeben werden?

Die Folge war, daß die Ackerbauer ihre Ernte entweder gar nichtoder nur unvollständig zu verzehnten pflegten. In der Zeit der syrischenDrangsale und Kriege hat die Vernachlässigung des Zehntengesetzes nurnoch mehr zugenommen. Not und Unwille trugen in gleicher Weise

Aus Apostelgeschichte 5, 2 geht hervor, daß die ersten Christengemeindenebenfalls die Zahl 7 für die Armenvermaltung beibehalten haben.

Jos. Altert. IV, 8, 38. -) 18, 21 ff. 25 ff.

3) Deuteron. 14, 22 ff., vergl. B. II b, S. 305 fg.

Vergl. Uuseb ba-8odana 12b. 8itrs Nr. 109 und 302, Dobit I, 7,und dazu die Berichtigung Monatsschrift, Jahrg. 1879, S. 434 f.