Der musikalische Teil des Kultus. 109
vor Augen hatten, die au einigen Stellen verschiedene Lesarten gehabthaben *).
Jede Gemeinde war für ihre inneren Angelegenheiten selbständig,sie durfte Bestimmung über Maße und Gewichte, über Marktpreise undüber Arbeiterlöhnung treffen 2). Die Freizügigkeit von einer Gemeindein die andere war unbeschränkt. Sowie jemand ein Jahr an einemOrte weilte oder ein Grundstück kaufte, galt er für alle Rechte undPflichten als Bürgers. Die Gemeinde wählte ihre Vertreter für diesynagogalen und städtischen Angelegenheiten und für Armenpflege, dieein Kollegium von sieben Mitgliedern (Lcbibu. Tobe Ir) bildeten. Siewurden selbstverständlich aus den angesehensten Kreisen gewählt. Weildie Ahroniden dem ältesten Adel angehörten, so wurden diese stets indas städtische Kollegium gewählt^). Sie hatten auch richterliche Be-
fl llisobna, lloeä Xaton III, 4 : 221^-2 2022 ii>-°m anu mu p.222 pm DieseL.-A. hat Jerus. Babli dagegen »»uv 202 (s. Nascht z. St.). Dis erste L.-A. er-weist sich als die richtige durch die Notiz in Dosskta Lelim, baba. ins?. V, 9 :2-2-212, om-o- ,i>w»! »»im 12:2»» -wbo nuv -wo »»i, 2-2-2 au >»222 pmi- »»--v nnx 2-2. 2-2-2 2»! »»222 22-i> 2122L- 22!» 2221 Der Ausdruck pini- und 2vb 212: beweist,daß hier von einem Raume die Rede ist, also vom Tempelvorhof, auch Nisebna.Xsliin XV, 61 221x2 ->->02 p,n 2-2-2 ,2.-» PU222 2-2222 bo-, jer. Lebsbaiiin IV,I>. 48 a: 222-2.2 22W.22 1222- piu-u 221x2 222 -2-212. Statt dessen lautet es imb. Xetubdot p. 106 a: 22vi-2 .2212.22 ^222- piu-u 1-2 2-72-12-22- 2-222 '.122. Viel-leicht muß gelesen werden: 221x2 222.2 - - - - 2-222 '.->22. Bemerkenswert nimmtsich dazu jene Tradition aus, welche auf Simon b. Lakisch zurückgeführt wird,daß drei Exemplare in der Asarah mit dreierlei Varianten gesunden worden.(Loksrim VI, 4 , Litis zu Deuter, s. lins Xo. 356 und j. Daauit IV p. 68 a):
st22i ' - - !»-2 -wo: -212-xi 2201 (211x2 221x2) '11x2 2Z2 221x2 (luro) 1X---21 2-222 2
2-:e-2 i2'pi inun im 2-220. Es scheint zu bedeuten, daß bei der Auswahl desMusterexemplars für die Asarah 3 Exemplare mit dreierlei Varianten Vorlagen,die zwei übereinstimmenden sind beibehalten worden. Insofern können beideL -A. und u2ix richtig sein. Man hat ein Musterexemplar für die 22,xhergestelll; dazu mußte man vorhandene Exemplare vergleichen und eine Normfür die Vorgefundenen Varianten aufstellen. Dieses korrigierte und als Kor-rektiv dienende, in die 22ix niedergelegte Exemplar, 221x2 -wo, galt, als vonEsra stammend, als >»2ix -wo. — Was die Variante px.2 oder 211x2 betrifft, sohat Geiger, wie öfter, die Quelle nicht richtig angesehen. Im Litrs lautet sie:.22,2 -nbi» 211x2 - - 222-21 22p >1 / 2 2-.12 2IM2
fl Laba Latin 8 b. fl Das 7 b, vergl. 8 a.
fl NsZ-illa p. 27 a. Folgt aus Josephus jüd. Krieg. II, 20 , 5 und auch
aus Altert. IV, 8, 14 und 38 . Wenn aus der vorletzten Stelle gefolgertwurde, daß in jedem Kollegium Ahroniden sitzen müssen, so ist das ein Irrtum.Denn Josephus sagt nur, daß jeder Behörde zwei untergeordnete Personenaus dem Stamm Levi beigegeben werden sollen: ixcra-rrj <1e äp/ij <1>'o
ütüovAdiaai- kx -riör -ckkmrwr Vergl. Note 11 . Diese
Angabe hat kein Verhältnis zur Interpretation Litrs zu Deuteron. Nr. 1532--121 2222 12 1.2-2- P2 2'2 21-2. Diese Bestimmung ist wohl nur rein theoretisch.