Der hohe Rat.
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kommenen Überlieferungen und setzte die Traditionskette fort. Zweifel-hafte Fälle wurden ihm zur Entscheidung vorgelegt, doch hatte er dazuans sich zwei Ausschüsse ernannt, die auf dem Tempelberg und in demTempelvorhofe ihren Sitz hatten und aus je drei') Mitgliedern be-standen, welche gewissermaßen als zwei Instanzen selbständige Entschei-dungen trafen. Nur, wenn in diesen beiden Ausschüssen Meinungs-verschiedenheit herrschte, kam der Fall vor den hohen Rat. TiefereGesetzeskunde war dabei unerläßlich und namentlich Kenntnis dertraditionellen Schriftauslegnng, und da die pharisäischen Führer alleinim Besitze derselben waren, so verstand es sich Wohl von selbst, daßsämtliche Körperschaften mit Pharisäern besetzt waren. Der hoheRat hielt Sitzungen in der Quaderhalle des Tempels (lüsobobatIm-Ousit^l, die an der Südseite zwischen dem Heiligtum und der Vor-halle (Illam) gelegen war und Ausgänge nach dem Heiligtum und demfreien, allen zugänglichen Hof hatte, als sollte er stets eingedenk bleiben,daß ihm die Vermittelung des Heiligtums mit dem Volke obliege. DieEinheit der Lehre war durch den hohen Rat gewahrt und vertreten,die Entscheidungen und Verordnungen, die von ihm ansgingen, wurdenvon den heimischen und auswärtigen Judäern als Norm anerkannt ^).Sitzungen fanden täglich statt, mit Ausnahme der Sabbate und Feier-tage, au welchen Mitglieder desselben in dem Lehrhause des TempelsVorträge hielten. Obwohl der Körper des hohen Rates aus ein-undsiebzig Mitgliedern bestand, so waren dennoch schon dreiundzwanzigbeschlußfähig^). Die Beratungen waren öffentlich. Der Senat ergänztesich selbst aus würdigen Personen, die bereits als Richter in kleinerenund größeren Kreisen fungiert hatten^). Die Würdigkeit und dieGeschäftsordnung waren für diesen und die Gerichtshöfe ganz gleich.
Die erforderlichen Eigenschaften für die Räte und Kriminalrichterwaren, nächst Gesetzeskunde, Abstammung von judäischen Eltern ingesetzmäßiger Ehe, Beliebtheit beim Volke und Demut O); in Ehebrucherzeugte Bastarde und Proselyten waren davon ausgeschlossendochwaren solche Proselyten zulässig, deren Mutter eine geborene Judäerinwar. Mau sah aber auch daraus, Greise und Kinderlose nicht alsRichter zu ernennen^), weil solche, wie vorausgesetzt wird, sich mehr zur
Tosefts, a. a. O., o. II. In Labil Land. a. a. O. ist zwar angegeben,daß die Kollegien auf dem Tempelberg und im Obel aus 23 Gliedern bestandenhaben, der Text ist aber das. lückenhaft. Verql. 8s,nb. II, 2.
-) Uläclot das. u. a. St.
°) Tosefts, Lsubeäriu e. 7. ObsziAs e. 2, 6, a. a. O.
y Tos. ObsA'iA'a II, 9. Ksnbeärin VII.
") Das. 8. Lankscirin 88 b. Tossfta, 6baZ'i,o's, 8sul,särin das.
') Tossfta. 8s.nl, scirin das. Das.