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3. Geschichte der Judäer von dem Tode Juda Makkabis bis zum Untergange des judäischen Staates 1 (1905)
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Geschichte der Juden.

Da der Hohepriester wegen seiner politischen und kriegerischen Funk-tionen öfter verhindert war, den Sitzungen beizuwohnen, so wurde, wiees scheint, ein stellvertretender Vorsitzender dazu ernannt, welcher denTitel:Vater des Gerichtshofes" (2VK Lst-I)in) führte. Bei den Be-ratungen saßen die Mitglieder im Halbkreise vor dem Vorsitzenden,um ihn von allen Seiten sehen und hören zu können.

Welche Funktionen dem hohen Rate in seiner Reorganisation ob-lagen, läßt sich nicht bestimmt angeben. Mit der peinlichen Gerichts-barkeit hatte er wohl nichts zu schaffen; dafür bestanden Gerichtshöfevon dreiundzwanzig Mitgliedern in jeder größeren Stadt eines Bezirkes,die übrigens, wie es scheint, von dem hohen Rat erwählt oder bestätigtwurden. Zn seiner regelmäßigen Beschäftigung gehörte besonders dieÜberwachung der Familienreinheit für die priesterliche Ehe. Zu diesemZwecke dienten Stammregister (Genealogien, Lspbsr ckoolmKin), die vonglaubwürdigen Personen geführt und vom hohen Rat bestätigt werdenmußten. Von Ägypten, Babylonien und allen Orten, wo die Judäerzerstreut lebten, wurden Familienregister, mit den Namen der Stamm-väter und der Nachkommen und mit Zengenunterschrift versehen^, deinhohen Rat zugeschickt und zur Bestätigung vorgelegt. Diejenigen Familien,welche auf Ehre hielten, gingen keine Ehe mit Personen ein, von denensie sich nicht die Überzeugung verschafft hatten, daß sie aus unbefleckterEhe stammten. An die Stammbäume waren in der Regel wichtige Be-gebenheiten der Familien, namentlich wenn sie historisches Interesse hatten,geknüpft, und diese waren die ersten Elemente zu den Geschichtsguellen-).Die Kalender-Berechnung und namentlich die Ausgleichung des Sonncn-jahres mit dem Mondjahre durch Einschaltung eines Monats war sicher-lich ebenfalls eine Funktion des großen Rates, doch war später derBrauch eingeführt, daß der Vorsitzende einen Ausschuß von mehrerenMitgliedern dazu ernannte.

Als Organ des Gesetzes hatte der hohe Rat den Sinn der ge-schriebenen Gesetze auszulegen und sie auf vorkommende Fälle anzu-wenden; er war zugleich das Gedächtnis für die aus alter Zeit über-

noch vor der Tempelzerstörung flattgefunden. Auch ll'aanit II, 1 . . irn pminpi rer rrn rmi-. Bedenkt man, dag dergleichen Halachas ans dem Lebengegriffen sind (vergl. das. 5: roo.n i.no, W"w), so kann füglich ihre

Entstehung auf die anhaltende Regenlosigkeit zur Zeit Herodes, in dessen13. Jahr, d. h. zur Zeit Hillels, oder noch früher zur Zeit des frommen Onias,d. h. Jannal Alexanders und Simon b en-Sch sta ch s (Joseph, Xnt XIV, 2, I,lanuit III, 8), zurückgeführt werden. (Dgl jetzt Schürer, a. a. O., S. 205.s

y Josephus eontrs. ^xiouem I, 7; llickckod V, 4; loselta., a. a. O.

-) Vgl. ckebuwot 49 b; ckerus. ll'a.a.nit 68 n; Oenss. Labba. 98.

2) Lanbeilrin 10 b, fg.