Die Parteien.
99
pharisäische Grundlagen zu gründen, und diejenigen Verordnungen, dieauf ihn zurückgeführt werden, zeugen, daß er von diesem Geiste durch-drungen war. Die Spitze der religiösen Institute bildeten in derhyrkanische» Zeit der hohe Rat, der, wenn nicht von Hyrkans Vor-gängern, doch sicherlich von ihm selbst reorganisiert worden sein muß.Er behielt die alte Benennung „der große Gerichtshof (Lat Dinsta-Auckol) oder der „Rat", der „Rat der Alten" (i>'uv/.p, p^ona,,»)und bestand ans siebzig Mitgliedern, nach dem Muster der Beiräteunter Mose. Es verstand sich von selbst, daß der Hohepriester, welcherseit Simon alle staatlichen und religiösen Machtvollkommenheiten erhaltenhatte, an der Spitze derselben stand ^). Er war der Höchste (Xusi).
Über die Gestaltung des hohen Rates tradiert Ist Joss lossltaLanlieär. VII, 1. OIurAig-g, II, 9. ssru8. Fand. I, p. 19 b, Badli p. 88 b mitVarianten. Doch läßt sich nicht scheiden, was davon der älteren und was derjüngeren Zeit angehört. Die Körperschaft wird bald biir.v pi r>w, bald pv-mw.iriiz.i genannt. Die Benennung stammt aber, wie Wieseler mit Recht
behauptet, aus der römischen Zeit. Daß der jedesmalige Hohepriester Präsesdieses Kollegiums gewesen, ist nirgends direkt bezeugt. Josephus' Erzählungvon Vorkommnissen beim Synhedrion beweist nichts, da dabei von einemavv^ror xp-rvi» die Rede ist (Xnt. XX, 9, 1). Die Schilderung contraLpionsm II, 21; 2Z von der hohen Bedeutung des Hohenpriesters ist einPhantasiestück. Die Angabe ^.nt. XX, IO, 4, daß dem hohen Priester die7!^oar«(sl» 10 Ü kS-roi-r anvertraut war, bezieht sich nur auf Hprkan II. DieArgumente aus den Evangelien und der Apostelgeschichte beweisen nichts, da sieerst im zweiten Jahrhundert abgefatzt, nur vage Überlieferungen aus dem ProzesseJesu oder Paulus wiedergeben. Außerdem ist dabei auch nur von Kriminalprozessendie Rede, und diese gehörten eigentlich gar nicht vor das Forum des großenRates. In der Mischna Laub. I, 4—5 wird ausdrücklich hervorgehobcn, daßKriminalsälle von einem Kollegium von 23 abgeurteilt wurden und nur eaussseslsbres dem hohen Rate Vorbehalten wurden. Was Schürer behauptet(Lehrb. d. neuest. Zeitgesch, S. 41 sjetzt ll^, 203s), daß nach dem einstimmigenZeugnisse des Jos. und des neuen Test, stets der Hohepriester Haupt und Vor-sitzender des Synhedrium gewesen, ist demnach durchaus nicht erwiesen. Da dasbw-.i pi nw lediglich eine theoretische, gesetzgebende, gesetzauslegende und inzweifelhaften Fällen letztentscheidende Funktion hatte, so mußte selbstverständlichein ganz besonders Gesetzeskundiger an der Spitze stehen. Wenn auch nicht inder Mischnah, so ist doch in der ihr ebenbürtigen Dosstta. ausdrücklich angegeben,daß mindestens Hillel meu war, und dafür zeugt doch auch Joseph, (vita 38),indem er von Simon, dem Nachkommen Hillels angibt, er stammte von prvov?<u/>vSg» -.»^7v(,oü. Inwiefern war sein Geschlecht so berühmt? Doch wohlnur, weil der Stammgründer Hillel eine große Bedeutung hatte. Das Xasiatbestand also mindestens schon zu Hillels Zeit, und Schürer bezweifelt dessenBestand ohne Grund. Übereilt ist die Behauptung dieses Gelehrten, daß dieBenennung u'vr als Präsident in der Mischna nicht vorkäme, es sei denn inder Hauptstelle 6ImKiA-r und diese sei interpoliert. Recht wunderlich! In Xs-clarim V, 5 kommt aber vor: ipbn vnw.m. Aus dem Passus im Talmud
zu der Stelle geht hervor, daß dieses Mittel dem Naßi die Güter zu verschreiben.