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3. Geschichte der Judäer von dem Tode Juda Makkabis bis zum Untergange des judäischen Staates 1 (1905)
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Geschichte der Juden.

Erlaß von Leistungs- und Steuerpflicht Judäas Unabhängigkeit an-erkenne. Seine Berechnung war richtig. Demetrios ging in der Notauf Simons Vorschläge willig ein, um in der Nähe seines eingebüßtenReiches, falls er einen Feldzug gegen Tryphon eröffnen sollte, einentreuen Bundesgenossen an Simon zu haben. Er gewährte daher (143)der judäiscben Nation Amnestie für die vorhergegangene Auflehnung,erließ die Krongelder, welche die Nation ihm noch schuldete, verzichteteüberhaupt auf jede Art Tribut und bestätigte alle Akte Simons, dieer zum Nachteil der syrischen Krone unternommen hatte. Er schrieban den Hohenpriester undFreund des Königs," an die Ältesten undan das judäische Volk des Inhalts:Die goldene Krone, welche ihrgesandt habt, haben wir erhalten, und wir sind bereit, mit euch einendauernden Frieden zu schließen und den königlichen Verwaltern zuschreiben, daß wir euch die Schulden erlassen. Was wir euch gewähren,das sei fest; die Festungen, die ihr angelegt, sollen euch verbleiben.Wir erlassen euch die absichtlichen wie unabsichtlichen Vergehungengegen uns bis auf den heutigen Tag, auch die Krongelder, welcheihr schuldet und jede Steuer, die Jerusalem aufgelegt war, sei auf-gehoben. Wenn einige unter euch tauglich sind, in unser Heer aus-genommen zu werden, mögen sie sich aufnehmen lassen, und es seiFriede zwischen uus"st. Der Tag, an welchem die Abgabenfreiheitgewährt wurde, war dem Volke so wichtig, daß man denselben (densiebenundzwanzigsten Jjar, Mai) als einen Halbfeiertag unter die Sieges-tage ausgenommen hatst. Das Volk betrachtete Demetrios' Zugeständ-nisse als den Anfang völliger Unabhängigkeit. Es fing an, die üblicheZeitrechnung nach dem Regierungsjahre der syrischen Könige einzustellenund dafür die Regierungsjahre Simons zu gebrauchen; man schriebin diesem Jahre (142) in allen öffentlichen Urkunden:Im ersten

Jahre des Hohenpriesters, Heerführers und Volksfürsten Simon" st.Es war ein Vorgreifen des seine Macht fühlenden Volkes, welchessich wenig darum kümmerte, ob es auch berechtigt war, das königlicheVorrecht auf seinen Führer zu übertragen. Denn Simon war damalsweder durch Anerkennung der syrischen Krone, noch durch Volkswahl

st I. Mallab. 13, 3540. Hr a/irarriloerk kann Weber Palm-

Zweig, noch Mantel, noch sonst dergleichen bedeuten, sondern lediglichdieGesandtschaft", wie auch ein Kodex hat und die syrische Version

übersetzt n.i-rnv Aus der Endung wurde ,1«^ und das darauf-folgende Relat. -yv dazu gezogen Der Fehler ist übrigens so alt, daß

die Itala ihn schon vorfand und daher das verdorbene Wort bsau wiedergab,und daraus wurde wieder b allem.

st Vergl. Note 1, III. 9.

st I. Makkab. 13, 4142.