43N
Geschichte der Juden.
allgemeine Sühne soll jährlich wiederholt werden am Iv. des siebenten Monats,d. h. am Jom-haKippurim. War der Gesetzgeber sür diese Vorschriften sogedankenlos, daß er eine Sühne sür Priester und Volk verordnet hat, diesich bis dahin noch nicht das geringste Vergehen hatten zu Schulden kommenlassen, und gar eine Sühne für Altar und Heiligthum, die noch nicht errichtetwaren? Eine Sühne für Schuldlose und Schuldloses? Der Text setzt indeßeine Schuld voraus: „So soll er (Ahron) sühnen für das Stiftszelt, welchesmit ihnen weilt in der Mitte ihrer Unreinheit" (V. 26). Der Gesetz-geber hat demnach nicht gedankenlos eine Sühne für Volk und Stiftszelt vor-geschrieben, sondern weil das Volk in Unreinheit, d. h. doch wohl imGötzenthume steckt, und das Heiligthum dadurch selbst als geschändet undentweiht angesehen wird. Vertieft man sich in diesen Gedanken, so kann mandie Genesis dieser Gesetzgebung erkennen, welche im innigsten Zusammenhängemit der Vorschrift für den pomphaften Bau des Stiftszeltss steht. Darin liegtder Schlüssel für das Verständnitz des Sühnetages und des ganzensogen. Priestercodex, und diesen Schlüssel hat Wellhausen nicht gefunden.
Zu diesem Schlüssel führt die levitische Verordnung im Propheten Ezechiel.Für die Einweihung des von ihm beschriebenen neuen Tempels soll der Altardurch ein Opfer entsündigt und gesühnt werden (43, 20—22). Wozu das?Der untergegangene Tempel war durch vielfache Sünden, besonders durch viel-gestaltiges Götzenthum, entweiht worden. Ein Götzenbild war im Tempel aus-gestellt (8, 5), sogar ein Priapbildniß war darin angebracht (V. 17), der NameGottes war dadurch entweiht, indem er den Götzenklötzen gleichgestellt werdenkonnte. Darum verläßt nun Gott das entweihte Heiligthum, zuerst von da zurSchwelle, dann zur Ostpforte, weicht von da zur Stadt und endlich zum Oel-bergs (10, 1, 18 — 19; 11—23). Gott hat den Tempel verworfen, weil er ver-unreinigt ist. Darum soll das Heiligthum, an dem noch die Erinnerung an dieGreuelthatsn hastet (43, 7—8; 44, 9—10>, vorher gesühnt und Gotteswieder würdig gemacht werden, und diese Sühne soll alljährlich wiederholtwerden ft; das ist doch jedenfalls ein Sühnetag. Diese Sühne soll nicht etwaerfolgen, wie W.'s schiefe Auffassung es darstellt, weil man sich unaufhörlich„unter dem bleiernen Drucke der Sünde und des Zornes gefühlt hat" (S. 116),sondern weil im Tempel Todsünden durch Götzendienst begangen worden waren,und diese auch in der Erinnerung ausgelöscht werden sollen. Diese Analogiein Ezechiel führt zum Ausfinden des Schlüssels sür die Einführung des Sühne-tages im Pentateuch, für dis Vorschrift zum Bau der Stiftshütte und über-haupt sür die Abfassungszeit des Priestercodex. W. war nicht glücklich bei demSuchen des chronologischen Schlüssels.
Auch m der Methode, welche W. bei der Beweisführung sür seine Hypo-thesen anwendet, ist er nicht glücklich, und dadurch zeigen sich die Stützen fürdieselben recht morsch. Seine Argumentation läßt an seiner Competenz fürEntscheidung dieser Fragen zweifeln.
W- behauptet: ursprünglich sei die allgemeine Beschneidung bei denIsraeliten gar nicht üblich gewesen, sondern nur beim Bräutigam vor derHochzeit. Er beruft sich dabei auf eine noch gegenwärtig herrschende Sitte
i) Ezechiel 4ö, 18—20. V. 20, auf den Wellhausen ebenfalls recurrirt,ist unverständlich, weil schadhaft; morn rirv vino npovo ist unerklärlich.Die griechische Version: rv -rw r»7 und dann z»« >rok
kxaaroo erleichtert das Verständniß durchaus nicht. Diese
Stelle darf man sür Lösung dieser Frage nicht heranziehen.