Grupps mit der Erwähnung mpn rm (V. 37). Kap. 20 könnte wohl
daran augsreiht gedacht werden, weil es die Strafen auf die früher erwähntenLaster enthält, und daran könnte sich Kap. 17 anschließen, das ebenfalls vonStrafen handelt. Allein, dann würden die folgenden Gesetzesgruppen keinenZusammenhang haben, namentlich wäre es auffallend, daß die Gesetze überSabbat und Feste (o. 23), die doch wesentlich mit den Gesetzen über Sabbat- undJobeljahr (o. 25) zusammengehören, von einander getrennt sein sollen. Nimmtman die Geschichte von dem Lästerer (24, 10 fg.) als Ausgangspunkt,so lassen sich diese Gruppen natürlicher an einander reihen. Dabei rst nämlichdie Strafe auf Gotteslästerung bestimmt (V. 16), und daran sind andereStrafgesetze angereiht (V. 17—22). Daran lassen sich füglich die Straf-gesetze überhaupt (Kap. 20 und 17) ansügen. — An 17, IS—16, das vonVerunreinigung durch Aas handelt, schließen sich füglich vie Gesetze für diePriester an, daß sie sich von Verunreinigung und Entweihung fern-halten sollen (Kap. 21. 22, 1—16). dann das Gesetz von der Fehlerlo sigkeitder Opferthiere (22, 17—33; V. 22, analog 21, 18 fg.), dann die Gesetzevon Festen und Festopfern (o. 23 *) und daran wieder die Gesetze desSabbat- und Jobeljahres (v. 25). Die ganze Gruppe schließt ab mit derwiederholten, weil höchst wichtigen Warnung vor Götzenthum und mit Ein-prägung der Ruhetage und der Ehrfurcht vor dem Heiligen (26, I—2). DerSchluß, Kap. 26, 3—45, die Verheißung und Strafandrohung auf Uebertretung,beweist, daß die Gesetzesgruppen als eine Einheit aufgestellt wurden. Unerklärtbleibt allerdings der Nachtrag Kap. 27.
Numeri, meistens geschichtlich, hat einen unverkennbaren Zusammenhang.Ermittelt muß noch werden die Anreihung der Gesetze Numeri Kap. 15, 1—31an den Vorfall der Kunvschafter. Denn die Gesetzesgruppen o. 18—10 gebensich selbst als Ausfluß aus der Auflehnung der Rotte Korach's gegen dasPriesterthum der Ahroniden^s. Solcher Gestalt bilden die vier Bücher eineenggeschlossene Einheit; die Geschichte führt bis zur Gesetzesosfenbarung, undGesetze reihen sich an geschichtliche Vorfälle an; nur äußerst wenige Partieenerscheinen unzusammenhängend. Das Deuteronomium giebt sich selbst alsein selbstständiges Gesetzbuch aus, und setzt eine ältere Sammlung voraus(Deuteronom. 28, 60). Die Einheit dieses Buches braucht nicht erwiesen zuwerden; auch der verstockteste Zertrümmerer muh anerkennen, daß es aus einemGuß, und Glied an Glied gereiht ist. Die drei Bestandtheile desselben: ge-schichtliche Erinnerungen außer der chronologischen Reihenfolge, Er-mahnungen und Gesetze, wechseln mit einander ab. Die Frage nach derAutorschaft der beiden Sammlungen, so viel auch darüber hin und her gestrittenwurde, kann kritisch nicht ermittelt werden. Sie muh auch anders formulirtwerden. Wan» sind einzelne Theile derselben veröffentlicht worden? BeimDeuteronomium ist die Zeit seiner Veröffentlichung historisch angegeben. Aberauch für die ältere Sammlung muß es eine Zeit der Opportunität gehabt haben, inder sie bekannt gemacht wurde. Denn daß dis Thora bei allem künstlerischenWerthe, der ihr eigen ist, nicht als ein litterarisches Product gelten, sondern auf
^) Kap. 24, 1—0 gehören zum Sabbatgesetz.
2) Numeri o. 25-31 haben einen Zusammenhang, wenn man sich Kap. 31an 25, 10 angereiht denkt, wofür eine Andeutung in xrllnv upos liegt.Die Wiederholung der Festopsergcsetze Kap. 28 beruht auf Hervorhebung desWeinopfers ;» ic>: zu jedem Opfer. Tiefes konnte nur kurz vor dem Einzugin das Land, in dem es Wein geben wird, angeordnet werden.