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2. Geschichte der Israeliten vom Tode des Königs Salomo (um 977 vorchr. Zeit) bis zum Tode des Juda Makkabi (160) 1 (1902) Vom Tode des Königs Salomo bis zum babylonischen Exile (586)
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Geschichte der Juden.

ticus e. 17). Leviticus Anfang schließt sich ebenso eng an Exodus an, wiedieses an Genesis. Erst Leviticus Kap. 89 wird die Geschichte der Ein-weihung des Zelttempels vollendet. Dabei wird vom Untergang der beidenältesten Söhne Ahrons erzählt wegen ihrer Versündigung am Heiligthum mitdem von außen hineingebrachten Feuer erzählt (Kap. 10, 15). AllesFolgende hat auf diesen Tod Bezug. An den auch damit zusammen-hängenden verkürzten Vers, daß die Priester den Unterschied von Heilig undProfan, von Rein und Unrein lehren sollen (10, 10), lehnt sich die ganzegroße Gesetzesgruppe über Reinheit und Unreinheit an (o. 1116). Dann wirdabermals die Geschichte von den beiden Söhnen Ahron's ausgenommen (16, 1),und daran wird das Verbot angereiht, daß Ahron oder jeder Hohepriesterzu jeder Zeit in das Allerheiligste eintrete (was die Söhne Ahron's sichzu Schulden kommen liehen), sondern nur einmal zur Sühne für das Heilig-thum, den Priesterstand und das Volk. Dieses eine Mal sollte am 10. des7. Monats stattfinden. So hat diese Gesetzesgruppe einen innigen Zusammen-hang; sie ist an den Faden der Geschichte vom Tode der Söhne Ahron's undvon ihrer Verschuldung gereiht. Richtig bemerkt Bertheau (sieben Gruppen,S. 197), daß die Gesetzesmassen in Leviticus Kapitel 1720 zusammen-gehören,und daß Kap. 17 ursprünglich mit 20, 19 verbunden gewesen undseinen Ort nach 1819 gehabt haben muß". Demgemäß beginnt dieseGruppe mit den Gesetzen gegen Jncest. Das ist wichtig; denn diese Gesetzeschließen sich unmittelbar an die Vorschrift für den Sühnetag an. Esmuß hier also eine Gedankenverbindung vorliegen. Diese scheint darin zuliegen, daß die Capitalsünden, um deren willen die-Sühne an diesemTage stattfinden soll, namhaft gemacht werden, nämlich Jncest undUnkeusch heit überhaupt, in welche die Aegypter und die Kanaaniter ver-fallen sind, und von denen die Israeliten sich fern halten sollen (Kap. 18).Der Sühnetag, das ist darin angedeutet, ist zunächst für die geschlechtlichenVergehungen und das damit verbundene grobsinnliche Götzenthum, für dieUnreinheit, in deren Mitte das Heiligthum weilt (Levit. 16, 16)und Zeuge derselben ist,, eingesetzt. Die Israeliten sollen diese Unreinheitabthun und vielmehr heilig sein, eine hohe Sittlichkeit erstreben (Kap. 19).In diese Gruppe sind auch Verbote der Vermischung ausgenommen (V. 19),weil diese zu Jncest mit Thieren führen (s. o. S. 414). Auch die Vermischungmit einer Sklavin ist damit verwandt und wird daran angereiht (Vers 20bis 22). Zur Heiligkeit gehört auch das Fernhalten von götzendienerischenBräuchen (Vers 2628). Ganz besonders sollen die Väter dafür sorgen,daß ihre Töchter nicht dem unzüchtigen Cultus zur Opferung ihrer Jungfräu-lichkeit fröhnen sollen (V. 29). p-m.v p-mn >-mr> »8, »na 88nn 8.-,

»m. Es ist dieses ein hochwichtiges Gesetz zur Steuerung des Lultus derMylitta oder der Beltis oder der der Göttin der

geheiligten Prostitution, eines Cultus, der von Phönicien, Babylonien undAssyrien aus sich überall bis nach Cypern, Lydien, Griechenland und bisSicilien verbreitet hat. Noch zur Zeit des jüngeren Dionysius und Plato's habendie italischen Lokrer in einem Kriege gegen Rhegium gelobt: 8i viotorss torsnt,nt ciis kesbo Vsnsris virZstnss sua.8 pro8titn6reut (Justinus 21, 3).Dieser Cultus hatte auch eine Stätte im Zehnstämmereich und in Juda ge-sunden (o. S. 193, 250). Kein Wunder, daß die Thora dagegen eifert unddas Verbot in der Gruppe der Jncest-Gesetze unterbringt. Das Gesetz,das Alter zu ehren und die Fremden zu lieben (19, 3236), beschließt diese