Druckschrift 
2. Geschichte der Israeliten vom Tode des Königs Salomo (um 977 vorchr. Zeit) bis zum Tode des Juda Makkabi (160) 1 (1902) Vom Tode des Königs Salomo bis zum babylonischen Exile (586)
Entstehung
Seite
283
Einzelbild herunterladen
 

Das Deuteronomium.

283

Bemerkenswerth ist noch, daß diese Gesetzgebung manche Bestimmung,welche in der älteren lediglich für die ahronidischen Priester vorgeschriebenist, auf das ganze Volk ansdehnt und sie auch für die Laien verbindlichmacht. Einleitend wird dabei vorausgeschickt, daß das ganze Volkheilig sein soll, daß demnach der Unterschied zwischen Priester undVolk wegfallen soll. Wenn früher lediglich den Ahroniden untersagtwar, beim Schmerze um den Tod eines nahen Verwandten sich Ein-schnitte am Körper oder eine Glatze am Haupte zu machen, so sollnach dem deuteronomischen Gesetz das ganze Volk diese heidnischenTrauerzeichen der Verzweiflung unterlassen:Ihr seid (alle) Kindereures Gottes, ihr sollt euch nicht verwunden und keine Kahle an derStirn machen um einen Todten. Denn ein heiliges Volk bist dudeinem Gotte und dich hat er auserwählt, ihm ein Eigenthumsvolk zusein von allen Völkern auf Erden"

Nach den alten Bestimmungen war es lediglich den Ahronidenverboten, Fleisch von einem gefallenen oder zerrissenen Thiere zugenießen, den Laien dagegen war dessen Genuß nicht an sich untersagt,sondern nur insofern dadurch die für das Opfern erforderliche Reinheitgetrübt würde. Das deuteronomische Gesetz dagegen verbietet auch denLaien den Genuß solchen Fleisches, weil auch sie eine höhere Heiligkeiterstreben und sich an Aas, sowie an unreinen Thieren und Vögeln nichtverunreinigen sollen 2). Das deuteronomische Gesetz geht darauf aus,

h Deut. 14, 12. Leviticus 21, 56 ist dieses Verbot ausdrücklich nurfür die Ahroniden vorgeschrieben und zwar mit dem Motiv, weil sie heilig seinund sich dem Schmerze nicht hingeben und namentlich nicht ihre Körper ver-stümmeln sollen. Wenn das Gesetz das. 19, 27 28 scheinbar eine allgemeineFassung hat, so kann es dennoch nur unter dieser Beschränkung gemeint sein(Der unbefangene Leser merkt davon nichts. Vgl. Strack zur Steiles. ImDeuteronomium dagegen wird die unbeschränkte Geltung für Alle durch dasMotiv ausdrücklich hervorgehoben. Bertheau konnte sich mit der Gruppierungder Gesetze Lev. Kap. 19 nicht zurecht finden, mußte mehrere BestimmungenV. ö8 zusammenziehen und dann wieder Gleichartiges V. 13 fg. trennen, umdie Zehnzahl herauszubringen. Scheidet man Vv. 2728 aus, so geben 222eine Gruppe, und 23 36 eine andere Gruppe mit der Zehnzahl.

2) Wenn man nicht einen zu grellen Widerspruch zwischen Ezechiel's gesetzlicherBestimmung (44, 3l) o-znon 18:8' . . . risai-i >1821 und dem uralten Ge-setze (Exod. 22, 30) .NLNI2 .IIVV mvoi '8 P'.IN Iv-qv 'IVM1 annehmen will,

so muß man sich schon zu der Ausgleichung bequemen, daß auch dieses Gesetzlediglich für die Ahroniden gelten sollte. (Vgl. dagegen Jbn Esra zuLev. 22, 8 und Strack zu Ex. 22, 30.) r-qv 'irm ist hier gleich r'vv Jcs. 43, 28oder mLnpL Ezechiel 9, 6. Daß der Genuß von Aas reiner Dyiere für Laiennach dem uralten Gesetz erlaubt war, ist deutlich Levit. 22, 8 angegeben undgeht auch aus Levit. II, 3940 hervor, wenn man es mit der Formulirung desGesetzes das. V. 41 fg. vergleicht. Hier wird der Genuß schlechthin verboten,