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2. Geschichte der Israeliten vom Tode des Königs Salomo (um 977 vorchr. Zeit) bis zum Tode des Juda Makkabi (160) 1 (1902) Vom Tode des Königs Salomo bis zum babylonischen Exile (586)
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Geschichte der Juden.

selbst übergeben. Ist das Pfand ein Kleidungsstück, so soll der Gläubigeres dem armen Schuldner bei Sonnenuntergang zurückerstatten*). EineMühle oder ein Mühlstein darf gar nicht gepfändet werden, denn dashieße das Leben pfänden 2). Einer Wittwe soll der Anzug nicht ge-pfändet Werdens. Wenn der hebräische Sklave im siebenten Jahr zurFreiheit entlassen wird, soll er nicht leer ausziehen, sondern der bisherigeHerr soll ihm mitgeben von seiner Herde, seiner Tenne und seinerKelter:Du sollst eingedenk sein, daß du selbst Sklave in Aegypten

Warst"*). Auch sonst schärft diese Gesetzgebung Milde, Menschlichkeitund Mitleid ein. Ein Sklave, der vom Nachbarlande Zuflucht imLande Israel genommen und sich vor seinem Herrn gerettet hat, sollnicht ausgeliefert werden.Er soll bei dir bleiben und sich eine Stadtzum Aufenthalte auswählen, und du sollst ihn nicht bedrücken" fl.Selbst gegen den Feind soll Mitleid geübt werden.Wenn Jemandeine schöne Kriegsgefangene heimbringt, um sie zu ehelichen, muß erihr einen Monat Frist gestatten, um die Ihrigen zu betrauern, und erstnach Beendigung ihrer Trauerzeit soll sie geehelicht werden. Fallsder Herr kein Gefallen mehr an ihr findet, darf er sie nicht alsSklavin verkaufen, sondern soll ihr die Freiheit geben fl. Der Besitzersoll nicht starr und engherzig auf seinem Eigenthum bestehen. EinemWanderer soll es gestattet sein, von dem Weinstock einige Trauben undvom Felde einige Aehren zum augenblicklichen Genüsse abzupflücken.Nur soll er weder Trauben in seiner Tasche mitnehmen, noch dieSichel für das Abmähen von Getreide eines Fremden gebrauchen fl.Beim Ausheben eines Vogelnestes soll der Vogelsteller nicht Muttersammt Küchlein und Eiern nehmen, sondern soll selbst im Thiere dasMuttergefühl schonen fl.

Deut. 24, 10 fg.

2 ) Das. 24, 6.

2 ) Das. V. 17.

fl Das. 15, 12 fg. Man hat es auffallend gefunden, daß das deuteronomischeGesetz nicht auch vom Unterlassen der Feldarbeit im siebenten Jahre spricht und hataus dem Verschweigen falsche Schlüsse gezogen. Allein es handelt bloß von derMilde gegen Personen, aber nicht von Sachen. So spricht es auch nicht beider Auszählung der Feste von dem des siebenten Neumondes und vom Ver-söhnungstag, weil diese nicht Wallfeste sein sollen und nicht freudig begangenwerden. Die drei Feste werden nur deswegen herauSgehoben, um daran dieMahnung zu knüpfen, daß d>e Fremvnnge re. an der Freude Theil haben

sollen. Aus dem Verschweigen mancher Bestimmungen der älteren Gesetzgebungfolgt nicht das Zgnoriren derselben im Deuteronomium.

fl Das. 23, 16-17.

fl Das. 21, 11-14.

fl Das. 23, 2526. fl Das. 22, 67.