280 Geschichte der Juden.
Unzucht beschuldigt und einen bösen Leumund gegen eine Tochter Israelsverbreitet hat*).
Die deuteronomische Gesetzgebung spricht auch vom Königthumund will es durch Beschränkungen unschädlich machen: „Du darfst direinen König einsetzen, wie alle Völker rings um dich her; einem solchensollst du gehorchen". Aber er muß von Gott erwählt, d. h. von einemPropheten bestätigt sein. „Du sollst über dich nicht einen Fremdensetzen, der nicht dein Stammverwandter ist". Der König soll nichtviele Rosse halten und nicht mit Aegypten in Verbindung treten, umvon dort Rosse einzuführen. Er soll ferner nicht viele Weiber halten,damit sein Herz nicht ihnen nachhange und von Gott weiche. Er sollsich endlich nicht Silber und Gold anhäufen. Sein Herz soll sichüberhaupt nicht hochmüthig über seine Brüder erheben, und er sollstets das Gesetz zur Richtschnur nehmen. Er soll nicht über dem Gesetzestehen, sondern ihm, wie jeder seiner Unterthanen gehorchen. Dannwird seine Regierung von Dauer seines. Auch ein eigenes Kriegsgesetzenthält dieses Grundbuch. Bei der Bekämpfung der eingeborenen kaua-anitischen Völkerschaften soll keine Seele am Leben gelassen werden,„damit sie euch nicht lehren, ihre Gräuel nachzuahmen". Dagegen sollenbei der Belagerung von Städten außerhalb des Landes den Bewohnernerst Friedensbedingungen gestellt werden. Wenn sie darauf eingehen,so sollen sie nur tributpflichtig gemacht, sonst aber verschont werden.Wenn sie aber den angebotenen Frieden ausschlagen, und die Stadterobert wird, so sollen alle erwachsene Mannschaft, die Krieger, demSchwerte überliefert, Weiber und Unmündige dagegen verschont werden^)-Bei Belagerung einer Stadt sollen die Früchtbäume verschont undnicht einmal zur Benutzung für das Einschließeu zerstört werden*).Vom Kriegsdienst und überhaupt von jeder persönlichen Staatsleistungsoll jeder Jüngstverheirathete ein Jahr frei sein, „damit er seine Frauerfreuen könne" °). Dem versammelten kriegsbereiten Heere sollen dieHerolde zurufen: „Wer ein neues Haus gebaut oder einen neuen
Weinberg gepflanzt oder sich mit einer Braut verlobt hat, soll dasHeer verlassen, damit nicht, wenn ein solcher im Kriege fiele, einanderer dessen liebgewordenen frischen Besitz antretc. Auch den Furcht-samen und Feiglingen soll es freistehen aus dem Heere zu scheiden,damit sie nicht durch ihre Feigheit die Krieger austecken O). Das Kriegs-
i) Deut. 22, 18—19.
°) Das. 17, 14-20.
») Das. 20, 10—18.
*) Das. 20, 19—20.
b) Das. 24, 5. °) Das. 20, 5—9.