Das Deuteronomium.
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durch übereinstimmendes Zeugniß zweier oder dreier Zeugen gefälltwerden. Die Aussage eines einzigen Zeugen soll kein Gewicht Habens.Die Zeugen sollen gründlich und umständlich ausgeforscht werden, obdie Anklage gegen einen Angeschuldigten auch wahr und begründetist 2). Die Richter sollen darauf halten, daß nicht unschuldiges Blutvergossen werde und die Schuld nicht ungeahndet bleibe. SechsZufluchtsstätten sollen zum Schutze für fahrlässige Mörder bestimmtwerden; Mose selbst, die Wichtigkeit derselben erkennend, habe imjenseitigen Lande drei ausgewählt; „wenn die Grenzen deines Landessich ausdehnen werden, so sollen noch drei Asylstätten zu den sechshinzugefügt werden" ^). Der absichtliche Mörder soll aber schonungslosselbst aus der Zufluchtsstadt gezogen und dem Tode überliefert werden^).Todesstrafe setzt das deuteronomische Gesetz außer auf Mord, Götzen-dienst und Menschenhandel, auch auf Ehebruch und erwiesene Unzuchteiner Braut im Hause des Vaters: „Denn sie hat eine Verworfenheitbegangen, Unzucht im Hause ihres Vaters zu treiben, und du sollst dasBöse aus deiner Mitte hinweg räumen"^). Todesstrafe ist ferner verhängtüber einen ungehorsamen, widerspenstigen Sohn, welcher trotz der Er-ziehung seiner Eltern auf ihre Stimme nicht hört und sich der Völlereiund der Ausschweifung ergiebig. Eine große Strenge schreibt dieseGesetzgebung noch gegen einen überführten falschen Zeugen vor: „Ihmsoll gethan werden, was er Böses gegen seinen Nächsten ausgesonnenhat" ohne Schonung, Leben um Leben, Auge um Auge, Fuß um Fuß,Hand um Hand?). Die Gesetzgebung will auch im Verbrecher dasMenschliche nicht entwürdigt wissen. Der Leichnam eines zum TodeVerurtheilten, der an einem Baume aufgehängt wurde, soll nicht überNacht an demselben bleiben, sondern noch an demselben Tage abgenommenund begraben werden Hat der Richter Jemanden zur Geißelstrafeverurtheilt, so soll ihm nur eine gewisse Anzahl Streiche: „vierzig"zugewendet werden, nicht mehr, „damit dein Bruder nicht (durch zuviele Streiche und Wunden) vor deinen Augen entwürdigt werde"Züchtigung durch Geißelhiebe soll über einen Verläumder verhängtwerden, wenn er zum Beispiel seine heimgeführte Frau fälschlich der
fl Deut. 17, 6; 19, 15.
2) Das. 13, 15; 17, 4; 19, 18.
Das. 4, 41 fg.; 19, 1 fg.; Josua 20, 2 sg.fl Deut. 19, 11 sg.fl Das. 22, 21.fl Das. 21, 18—21.fl Das. 19, 16 fg.
°) Das. 21, 22—23.fl Das. 25, 1—3.
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