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2. Geschichte der Israeliten vom Tode des Königs Salomo (um 977 vorchr. Zeit) bis zum Tode des Juda Makkabi (160) 1 (1902) Vom Tode des Königs Salomo bis zum babylonischen Exile (586)
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Geschichte der Juden.

aus deiner heiligen Stätte vom Himmel und segne Israel und dasLand, das du uns geschenkt, wie Du unseren Vorfahren zugeschworenein Land überfließend von Milch und Honig" *).

Die drei Wallfahrten zum Tempel erklärt das deuteronomischeGesetz als Freudenfeste, das Fest der ungesäuerten Brode, dasWochenfest und das Hüttenfest. An denselben sollen die Gelübde-Opferdargebracht und deren Fleisch verzehrt werden. An den Freuden desMahles sollen wiederum die Besitzlosen theilnehmen:Du sollst eingedenksein, daß du einst Sklave in Aegypten warst", darum sollen dieUnglücklichen zur Freude zugezogen werden. Für das dem Feste derungesäuerten Brode vorangehende Pascha wird eiugeschärft, daß es janicht anderswo als in dem erwählten Orte gefeiert werden solle?).Zwei Abweichungen von früheren Gesetzen enthält das Gesetz überdas Pascha, daß das Opfer nicht bloß von Kleinvieh, sondern auchvon Rindern genommen, und daß es nicht bloß gebraten, sondern auchgekocht gegessen werden dürfe").

Das Gerichtswesen wird in der deuteronomischen Gesetzgebungmit großer Wichtigkeit behandelt. In allen Städten sollen Richter undauch Schreiber (sobotsrim) eingesetzt werden, die Einen zum Aussprechenund die Andern zur Vollstreckung des Urtbeils. Die Richter sollendas Recht und nichts als das Recht im Auge haben, keine Rücksichtnehmen und sich vor Bestechung hüten ^). Es wird vorausgeschickt,daß Mose selbst weise, einsichtsvolle und ausgezeichnete Männer alsRichter ausgewählt und ihnen eingeschärft hat:Ihr sollt den Streitzwischen Einem und dem Andern, auch zwischen einem Stammesgenossenund Fremden, richten, den Geringsten wie den Angesehensten anhören,vor Niemandem Scheu haben; denn das Recht ist Gottes; das Schwierigesoll mir vorgelegt werden""). Wenn die Richter in den Städten inder Entscheidung einer Streitsache über Todschlag, Eigenthumssacheoder Verletzung zweifelhaft sein sollten, so sollen sie sie vor das Ober-gericht, das aus levitischen Priestern oder andern Richtern besteht, indem auserwählten Mittelorte, bringen. Die Entscheidung dieses Gerichts-hofes soll unwiderruflich sein:Du sollst von dem, was sie entschiedenhaben, weder rechts noch links abgehen". Wer gegen den Ausspruchdes Priesters oder Richters an der Spitze desselben sich auflehnt, sollmit dem Tode bestraft werden"). Ein Todesurtheil soll aber nur

r) Deut. 28, 1215.

-) Das. 16, 117.

°) Das. V. 2. 7.

t) Das. 16, 1826.

°) Das. 1, 1517. °) Das. 17, 813.