Das Deuteronomium.
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Nur den Ausspruch deiner Lippen sollst du erfüllen"). In diesemPunkte geht die deuteronomische Gesetzgebung weit über die früherehinaus. Der Zehnte, die Erstgeborenen und die Erstlinge brauchtennicht den Ahroniden übergeben zu werden, sondern der Eigeuthümersollte sie selbst im Mittelorte verzehren dürfen. Nur darauf wirdGewicht gelegt, daß die Leviten und auch die Waisen, Wittwen undFremdlinge, welche keinen Bodenbesitz haben, und besonders die Sklavenund Sklavinnen zu den Opfermahlen zugezogen werden sollen; siesollen dadurch als Glieder der opfernden Familie betrachtet werden 2).Die Abgaben an die Nachkommen Ahron's sind in dieser Gesetzgebungüberhaupt verringert. Nur ein winziger Theil von der Getreide-,Wein- und Oel-Ernte, ferner Etwas von der Wollschur und endlicheinige Stücke von den Opfern werden ihnen zugedacht ^). Der Getreide-Zehnte dagegen oder der Zehnte vom Zehnten ist ihnen entzogenund den Eigeuthümern überlassen, sie, wie schon angegeben, im Mittel-orte mit Hinzuziehung der Besitzlosen zu verzehren. Nur je das dritteJahr, also zweimal in jeder Jahreswoche, soll der Zehnte nicht vomEigeuthümer zu eigenem Gebrauche verwendet, sondern auch Andernzugewaudt werden, nicht bloß den Leviten, sondern auch Allen, welchedes Bodenbesitzes entbehrten, auch dem Fremdling, der Waise und derWittwe^).
Beim Tempelbesuch wird Gewicht auf das lebendige Wort gelegt.Es soll Dank und Gebet an den Spender des Segens ausgesprochenwerden. So oft ein Bodeneigenthümer mit den Erstlingsfrüchten zumTempel wallt, soll er vor dem Altar eine Art. Bekenntniß aussprechenund, in Rückerinnerung an die Befreiung aus Aegypten und an dieBesitzergreifung des Landes, Dank dafür aussprechen ^). Und je dasdritte Jahr, das Jahr der Zehntenlieferung an die Leviten, Fremdlingeund Waisen, soll ein solcher vor dem Altar bekennen, daß er seinePflichten mit dem, was ihm Gott gespendet, gewissenhaft erfüllt und vonseinem Eigenthum den Bedürftigen gespendet habe, und soll nicht bloßfür sich, sondern für das Allgemeine ein Gebet aussprechen: „Blicke
Deut. 23, 22—24 sVom „Geloben von Opfern" ist im Text nicht dieRede, vgl. auch Oettli z. St.j.
2 ) Das. 12, 12. 18; 14, 27; 16, II. 14. In Bezug auf den Zehnten vomVieh, vergl. Leviticus 27, 33 mit Deuteron. 12, 17—18; von Getreide Numeri18, 21 fg., 26 mit Deuteron. 14, 22 fg. In Bezug auf Erstgeborene Numeridas. 17 fg. mit Deuteron. 15, 19 fg. In Bezug auf Erstlinge Numeri das. 12—13mit Deuteron. 26, 2. 11.
°) Deut. 18. 3—5.
Das. 14, 28—29; 26, 1—15.
°) Das. 26, 2—11.