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Geschichte der Juden.
sich zum Götzendienste verleiten ließe, solle sammt ihrem Gute ver-brannt werden*). — Mit den kanaanitischen Völkerschaften sollen dieIsraeliten kein Ehebündniß eingehen und überhaupt kein Bündnißschließen, weil diese es darauf anlegen, zu ihrem Götzendienste zuverleiten 2). Dagegen dürfen Jdumäer und Aegypter in die Gottes-gemeinde wenigstens im dritten Geschlechts ausgenommen werden, jeneals Stammverwandte und diese aus Dankbarkeit, weil die IsraelitenFremdlinge in deren Landen waren. Eingewanderte Ammoniter undMoabiter sollten nicht einmal im zehnten Geschleißte zugelassen werden,weil sie sich lieblos gegen Israel gezeigt hatten^).
Mit derselben Wichtigkeit, wie die Beseitigung des falschen Götter-thums wird die Weise des Gottesdienstes, besonders die Verehrungdes ureigenen Gottes, in dieser Gesetzgebung behandelt. Hierbei fälltder verhältnißmäßig geringe Werth, welcher auf die Opfer gelegt wird,auf. Allerdings bestimmt die deuteronomische Gesetzgebung, daß nur aneinem bestimmten Orte, den Gott auserwählen werde, geopfert werdendürfe, erkennt also den Opferdienst als berechtigt und gottgefällig an.Allein sie will ihn außerordentlich beschränkt wissen. Außerhalb derden Mittelpunkt bildenden Stätte soll gar nicht geopfert werden. Fleischbraucht außerhalb derselben nicht nach hergebrachter Sitte opfermäßiggeweiht oder in Weihe genossen zu werden, sondern darf schlechthin, vonReinen mit Unreinen vermischt, verzehrt werden^). Dadurch würde denPrivatcultusstätten und Höhen der Boden entzogen werden. Denn nurdarum, weil das Herkommen bestimmt hatte, daß Fleisch von zahmen Thierennur opfermäßig zubereitet werden müßte, und weil es zu unbequemwar, niit jedem Lamm oder Rind zum Haupttempel zu wallen, warendie Privataltäre ein unentbehrliches Bedürfniß geworden und zu einemAnsehen gelangt, von dem sich das Volk nicht lossagen konnte. DieStrenge des Königs Chiskija gegen die „Anhöhen" vermochte sie nichtzu beseitigen. Diese Höhen mit Altären waren aber zugleich der frucht-bare Boden für das Wuchern des Götzenthumes. Das deuteronomischeGesetz wollte also das Volk von den Cultusstätten entwöhnen. Auchdas Opferwesen im Central-Tempel wollte diese Gesetzgebung beschränktwissen. Nur der Zehnte, die erstgeborenen Thiere und die Gelübde-opfer sollten in dessen Räumen opfermäßig genossen werden. „Wenndu unterlässest, Opfer zu geloben, so wird keine Sünde an dir sein.
*) Deut. 13, 13 fg.
2) Das. 7, 3.
-) Das. 23, 5 fg.
*) Das. 12, 15. 21 fg. 15, 22.