Der Palastauffeher Schebna. Chiskijas Reformen. 205
Majestät sei, wenn der König sich in die kleinlichen Angelegenheitender Regierung mischte, verurtheilte ihn zu einer leidenden Rolle. Ererfuhr wenig oder in entstellter Gestalt von den Vorgängen außerhalbseines Palastes, und seine Verordnungen wurden gar nicht oder imentgegengesetzten Sinne ausgeführt. Zu Chiskija's Zeit war ein solcherPalastaufseher, Namens Schebna, vielleicht schon von Achas zu diesemAmte erhoben, welcher sich geberdete, als wäre er der Inhaber desThrones und der Staatsmacht. Obwohl nicht aus dem davidischenStamme entsprossen, hatte Schebna sich, wie wahrscheinlich die früherenVerweser, alle Machtmittel anzueignen gewußt, so daß sein Wille alleinim Lande Gesetz war. Er war der Pflock, eingerammt in einen festenPlatz, an dem das Zelt David's befestigt war^). Wenn Schebna,wie es scheint, mit den Fürsten Juda's verbunden war, ihre Willkürbegünstigte, in ihrem Kreise zu schalten und zu walten, und dafür vonihnen in seiner Machtstellung unterstützt wurde, so war Chiskija ihnengegenüber ohnmächtig.
In der ersten Zeit seiner Regierung ließen ihm die Hofleutedie Inhaber der Aemter und Richterstellen, die Selbstständigkeit, wiejedem jungen Könige, dessen Charakter und Willensrichtung noch nichterforscht ist. Während dieser Zeit konnte Chiskija gute Vorsätzefassen und zum Theil ausführen, die Neuerungen einführen, dasGötzenthum beseitigen, die Einheit des Kultus befehlen, allzufreche undfrevelhafte Diener aus dem Palaste entfernen und würdige an ihreStelle setzen.
Selbstverständlich trug der König Chiskija Sorge dafür, daß dieLeviten, welche den Grundstock der Sänger und der Dichter, derSanftmüthigen und Dulder bildeten, nicht mehr durch so große Nothund Verarmung leiden sollten. Er erließ eine Verordnung, daß derZehnte, worauf sie angewiesen waren, von nun an regelmäßig ab-gesondert und ihnen zugetheilt werde. Ungewiß ist es, ob schon vondiesem König die Einrichtung getroffen wurde, daß der gestimmteZehnte zum Tempel in Jerusalem abgeliefert, hier aufgespeichertund von hier aus an die Leviten gleichmäßig, an Bemittelte und Un-bemittelte, vertheilt werden sollte 2).
-) Jesaia 22, 15. 25. Vgl. Note 4.
2) Chronik II, 31, 4 fg. In V. 11 daß ist von .iioi», großen Hallen oderSpeichern, in welchen der gespendete Zehnte angesammelt wurde, und in V. 15von der gleichmäßigen Bertheilung die Rede. Aus Nehemia, 10, 38—40;13, 12 f. scheint indessen hsrvorzugehen, daß erst damals in Nehemia's Zeit dieseEinrichtung der Aufspeicherung und gleichmäßigen Bertheilung des Zehnten ge-troffen wurde. Indessen ist es möglich, daß Nehemia nur dis alte Ordnungerneuern ließ.