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3. Geschichte der Judäer von dem Tode Juda Makkabi's bis zum Untergange des judäischen Staates 2 (1906)
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Geschichte der Juden.

ist weiter nicht bekannt, vielleicht zur Zeit der gesteigerten Feindseligkeitzwischen Judäern und Samaritanern unter Cumanus o. N. 17, II. DiesesVerbot des Heidenöls war eben für die Schammaiten ein Präzedenzfall, denGenuß noch anderer Lebensmittel zu verbieten und eine Scheidewand zwischenJudäern und Heiden aufzurichten. Daß dieses Verbot selbst von auswärtigenJudäern beobachtet wurde, bezeugt Josephus. Die antiochensischen Judäerweigerten sich, von den Leitern der Gymnasien heidnisches Öl anzunehmen, undließen sich dafür den Wert in Geld zahlen (Altert. XII, 3, 1): r-x^^-or robro-

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will damit beweisen, daß Vespasia» und Titus das Bürgerrecht der antiochensi-schen Judäer nicht aufgehoben, daß diese es vielmehr noch zu seiner Zeitbesessen hatten:? nolrrrtoix ra>r,/x er- xal X?»- ckra^k'xktX. Auch aneiner anderen Stelle berichtet Josephus, daß sämtliche syrische Judäer sichenthalten haben, heidnisches Öl zu gebrauchen (jüd. Krieg II, 21, 2), «,,«

ö- ö^opv/.iv t)-x In der Parallelstelle vita 13 nennt

Josephus solches Ölgriechisches Öl": 'L-.^xrxvx L-«-nx. Das Verbot heid-nischen Öls gehört also nicht unter die 101 n"> und fehlt daher in dem obenaufgezählten Katalog.

2. Die Zeit und die nähern Umstände. Wenn wir auch keinedeutliche Nachricht über den Ursprung dieser heidenfeindlichen religiöse» Ab-sonderungsmaßregoln hätten, so würde eine gesunde Kritik kein Bedenkentragen, sie in die letzten Jahre vor der Tempelzerstörung zu setzen, in welchenzwischen Judäern und Heiden ein vernichtender Rassen- und Neligionskrieg ge-führt wurde, und in den syrischen und dekapolitanischen Ortschaften und überall,wo die Bevölkerung gemischt war, blutige Kämpfe an der Tagesordnung waren.Die beiden Siege der Zeloten über die römische Besatzung unter Metilius undspäter über Cestius gaben das Signal zu jenem heidnischen Hep-Hep, welchesdie Zeloten zu Repressalien herausfordern mußte. Doch sehen wir uns nachpositiven Beweisen um:

a) N. Josua, der noch als Jüngling im Tempel fungiert hat, sprach mit

frischer Erinnerung an die Zeit vor der Zerstörung sein tieses Bedauern über jenenTag aus, an welchem die OOi n"> eingeführt wurden und meinte, daß man damalsdas Maß der Gesetze durch Hinzutun abgestrichen hätte. R. Eliöserhingegen nahm sie in Schutz: "i. s>^,n w mw nvp nm ou.i mm

.INO 1PNO ONO :O OOM >1, ONO W'OO ONO IO OLM Oix'ON. (Dos. Sabbat I, 17 u.

Isr. Sabbat zur Mischna). Die Anhänger der einander entgegengesetzten Schulensprechen also von dieser Verordnung wie von etwas Erlebtem. Sie kann alsonicht gar zu lange vor der Tempelzerstörung eingeführt worden sein.

b) Im Katalog der verbotenen Lebensmittel ist auch der Käse aufgeführt.

Deswegen richtet der jüngere Zeitgenosse N. Jsmaöl eine Frage an N. Josua,warum denn dieses Verbot erlassen worden sei, worauf der letztere ausweichendeAntworten (Msobna Xbocia Sara II, 5) gibt: ,->OO>O xr-in' 'O rm >O imv

OON OOl5 ,O'L>O . . . ? ll'OO) NNOO NON OL LLL 'OOO POi>OL. Im Talmud wird

mit Recht die Frage aufgeworfen, warum denn N. Josua eine Ausflucht ge-braucht habe; darauf wird dann erklärt: weil dieses Verbot erst vor noch nichtlanger Zeit eingesührt worden ist, u-O O-iO nwO (das. S. 35 a). und man denGrund einer neuen Verordnung nicht bekannt machen soll, um nicht die Kritikherauszufordern. Daraus folgt, daß das Verbot, Käse von Heide» zu gebrauchen,