Note 24. Der politische Zelotismus der Schule Schanimals. 799
Schule hat die strengen Sabbatgesetze eingeführt? Die Schammalten; man vgl.den ersten Abschnitt des Traktats Sabbat. Ihre Strenge ging soweit, daß siefür unerlaubt hielten, am Sabbat Almosen zu bestimmen, selbst zur Verlobungvon Waisen, und für einen Kranken ein Gebet um Genesung zu verrichten: wo
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rovv nbmn bp pbi>eri 2 pni mrmb (1v88slta Labbat e. 17; Ladbar 12a). Alsodie Zeloten waren die /»älror« A^axki'oi-rk? aä/?i»roi, d. h. Schammaiten.Und nun denke man an den Gegensatz. Dieselbe Schule, welche verbietet, nichtnur am Sabbat das Geringste zu tun und zu sprechen, was einen wochen-täglichen Anstrich hat, sondern auch vor Sabbat eine Arbeit einzuleiten, dieam Sabbat fertig werden könnte, dieselbe Schule hielt es für erlaubt, ja füreine Pflicht, am Sabbat Krieg zu führen, nicht bloß zur Notwehr, neinzum Angriff, zur Belagerung einer Stadt! ib'en nnii ip ivm spi.n nm p,
(Ladbar I 9 a)^). Ist das nicht politischer Zelotismus? Der richtigeTakt für geschichtliche Verhältnisse muß von diesem Beweise vollständig über-zeugt sein.
ö. Über das Kriegsühren am Sabbat ist noch ein Wort zu bemerken.Nach Josephus (Nlterth. XIV, 4, 2) und Dio Cassius (37, 16) hat Pompejusdie Eroberung Jerusalems leicht ausführen können, weil die Belagerten anden Sabbaten die Gegenwehr unterließen. Die kasuistische Auslegung, daß amSabbat Abwehr erlaubt, sonst aber alles andere verboten sei, wodurch Josephusdas Verhalten der Belagerten motivieren will, scheint erklügelt zu sein. DerKönig Agrippa II. macht unter den Gründen zur geduldigen Unterwerfungunter Rom auch den geltend, daß die Judäer nicht imstande sein würden,den Krieg gegen die Römer mit Energie durchzuführen, da sie bei strengerBeobachtung des Sabbats die Waffen an diesem Tage würden ruhen lassenmüssen, wie es ihnen unter Pompejus erging (Ti^oHr?? pk
«l (jüo. Krieg II, 16, 4; Haverc. II, 190). So
wenig war damals die Erlaubnis der Kriegführung am Sabbat durchgedrungen.Nur die Zeloten setzten sich über die Bedenklichkeit hinweg und kämpftenohne Skrupel am Sabbat wie an den Werktagen; doch wohl aus keinem andernGrunde, als weil sie nach der schammaltischen Regel jede Art von Kampf, An-griff wie Verteidigung, für gestattet hielten! Auch dieses Moment würde denSchammaltismus der Zeloten oder den Zelotismus der Schammalten beweisen.Wenn es aber im ersten Makkabb. heißt (2, 4l), Matthatias und seine Freundehätten beschlossen, am Sabbat zu kämpfen, so war dieser Beschluß nur aufäußerste Notwehr beschränkt.
Der Zelotismus der Schammalten, oder daß sie sich an dem Hassegegen die Herodianer und Römer mit religiösem Patriotismus beteiligt haben,dürfte aus allen diesen Momenten hinlänglich erwiesen sein, und ist nicht, wieman mir zum Vorwurf machte, aus der Luft gegriffen. Vergl. noch Note 28.
*) In der 4°v88slta, sä. 2neberm, ist die L.-A. n-r-o ib>°m nrni -p v->n(Lrubin IV, 7); aber in den alten Edd. lautet es mvr,, deutlicher noch inLipbrs Nr. 202 ow'pn am roll' nrvb rup nbn novr bp pr'^ll pn
npvoo ,-wr>.-i pn np.nb nov, darauf Nr. 104 versetzt; >n m nrvr w-°n i>-
)p»n >n 2 v L-nv v'-wi. Bergl. dazu s. Labbat, p. 4 a, b.