Note 19. Die Wahl- oder absetzbaren Hohenpriester. 7.')1
Er ist demnach im Jahre 53 alleiniger Landpfleger geworden. Cumanus hatalso nur bis dahin die Verwaltung inne gehabt, von 49 bis 53. Tacituserzählt zwar Felix' Geschichte unter den Begebenheiten des Jahres 52. Aberdas ist nur Schein. Er erzählt eigentlich nur von Pallas' Auszeichnung indiesem Jahre (12, 53) und knüpft daran die häßliche Geschichte seines BrudersFelix (das. 54): ^4 non Iraker ssn8, eo°uomsnto illelix, pari inoäsrakioneNAedat. Diese und seine Reibungen mit Cumanus fallen früher, Cumanus'Verurteilung dagegen kann später erfolgt sein. Von Felix' Nachfolge sprichtTacitus an dieser Stelle gar nicht. Es kann also mit Wahrscheinlichkeit an-genommen werden, daß Cumanus (gleichzeitig mit Felix) von 49 bis 53 fungiertund Felix die alleinige Prokuratur 53 erhalten hat.
Über die Amtsdauer dieses verworfenen Landpflegers gehen die Meinungenauseinander. Weil er und sein Nachfolger Festus in der Apostelgeschichte ge-nannt werden, und die chronologische Bestimmung des Aufenthaltes des ApostelsPeulus und seines Prozesses in Jerusalem, seiner Gefangenschaft und endlichseiner Ankunft in Rom davon abhängig ist, haben die Theologen diesen beidenLandpflegern außerordentlich viel Aufmerksamkeit geschenkt. Voluminöse Ab-handlungen sind darüber verfaßt worden. Ganz besonders hat sich Wieselerangelegen sein lassen, diesen Punkt ins Licht zu setzen (Chronologie des aposto-lischen Zeitalters, in seinem Kommentar zum Galaterbrief, Exkurs und a. a. St.).Die modernen Bearbeiter der neutestamentlichen Zeitgeschichte Renan, Keim,Holtzmann, Hausrath, und die neueren Bearbeiter der Kaisergeschichte,Lehmann (Claudius und Nero) und Hermann Schiller, zagen selbstverständlichvon neuem diesen chronologischen Kalkül in ihre Forschungen sWeitere Literaturbei Schürer 1^, S. 577, Anm. 38s. Alle diese Forscher differieren aber voneinander bezüglich Felix' Amtsdauer um 4 Jahre. Lehmann setzt das Endederselben 58; andere gehen bis 61 hinab; die meisten jedoch nehmen das Jahr 66an. Da Josephus keinerlei chronologische Andeutung darüber gibt, so sind allediese Berechnungen nur Vermutungen. Schürer gesteht zwar aufrichtig ein(neutest. Zeitgesch. 368 N. sjetzt 1?, 579s), daß eine sichere Berechnung der Zeitdes Wechsels — Fclix-Festus — leider nicht möglich sei; nichtsdestowenigerversucht auch er an der Hand der Apostelgesclichte das Jahr 66 für das Endevon Felix' und den Anfang von Festus' Verwaltung wahrscheinlich zu machen.Aber mit dieser Quells ist nichts anzufangen; sie enthält nur Sagenhaftes undTendenziöses über Paulus' letzte Anw'senheit in Jerusalem. Woher hätte derVerfasser der Apostelgeschichte das Geheimschreiben des Hauptmannes Lysias anFelix über Paulus (23, 26 ff.) bezogen? Paulus soll zwei Jahre unter Felixin Gefangenschaft in Cttsarea gehalten und erst von Festus nach Rom gesandtworden sein (24, 27; 27, 1 fg.)! So lange? Die Paulus in den Mundgelegte Anrede an Felix: „Dieweil ich weiß, daß du in diesem Volke vieleJahre ein Richter bist, will ich unerschrocken reden" (24, 16), ist historisch eben-sowenig zu gebrauchen. Die Zeit von Paulus' letzter Reise nach Jerusalemist kontrovers. Wir sind also bei der Fixierung von Felix' Prokuratur aufJosephus' Angabe allein angewiesen, und aus dieser ist ein sicheres Datum nichtherauszulringen.
Lehmanns Annahme, daß Felix bereits 58 abberufen worden sei, weilein Bruder Pallas in diesem Jahre bei Nero in Ungnade gefallen sei (I, 38),ist nicht richtig, da nach Tacitus' Bericht diese Ungnade bereits im Jahre 55erfolgt ist Schillers Beweisführung von der Übersendung einiger gefangenerPriester unter Felix noch Rom und deren Befreiung durch Josephus im