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3. Geschichte der Judäer von dem Tode Juda Makkabi's bis zum Untergange des judäischen Staates 2 (1906)
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Geschichte der Juden.

monäisch sein kann. Glasfabrikate mit metallenen gesetzlich gleichstellen, setzteinen häufigen Gebrauch derselben voraus. Sie müssen also in jeder nureinigermaßen wohlhabenden Haushaltung angetroffen worden sein. In derZeit des Jose be» Joöser, d. h. in der vorhasmonäischen, hatte Judäa aberkeineswegs einen so hohen Grad von Wohlstand erreicht, daß der Luxus desGlases alltäglich geworden sein sollte; wohl aber läßt es sich in der nachhas-monäischen Zeit denken, als Kriegsbeute, ungestörter Landbau, ungehemmterBetrieb und Ausfuhrhandel den Wohlstand gehoben hatten. Als Judäa spätervon den Römern nusgesogen war, wurde Glas wieder ein so seltener Artikelin der Haushaltung, daß das Sprüchwort galt: wer sein Vermögen verschleudernwill, soll Glasgeräte in seinen Haushalt einführen. So dürste wohl die An-nahme gerechtfertigt sein, daß Juda ben Tabba'r zugleich mit Simon benSchetach die levitische Anordnung bezüglich der Glasfabrikate eingeführt habe. Nehmen wir auch zugleich von dem Ergebnis Akt, daß, wenn bei Ver-ordnungen der eine der beiden Synhedristen genannt wird, der andere still-schweigend mit inbegriffen gemeint ist. So wird im babylonischen Talmud dieBestimmung, daß verunreinigte Metallgeräte nach der Überschmelzung ihrenunreinen Charakter behalten, auf Simon ben Schetach allein zurückgeführt(14 d, 17 d), während der jerusalemische ( 8 s,ddat, I. p. 3 ck) sie von diesem undJuda ben Tabbai zugleich ausgehen läßt; invm 112 122 )7 ppuen M 72 ^7 inmnwnll 'br 7 p. Es bezieht sich ans den Vorfall im Hause der Königin SalomeAlexandra bei der Hochzeit ihres Sohnes (o. S 706 ). Die zweite Anordnungfür das Schulwesen hat nicht minder eine kulturhistorische Wichtigkeit. Derfür historische Erinnerungen sich interessierende Babylonier Rab hatte noch eineErinnerung von der allmählichen Ausbildung des Schulwesens. Er tradiert;Zuerst, d. h. wohl in der biblischen Zeit, war der Unterricht der Jugend demVater überlassen, wobei diejenigen Knaben vernachlässigt wurden, die verwaistwaren, oder deren Vater ungelehrt war. Später war eine Art Hochschule in Jeru-salem eingerichtet, noch später sind Schulen in jeder größeren Stadt, welche denMittelpunkt eines kleinen Kreises bildete, eingesührt worden, was eben vonSimon ben Schetachs Zeit gilt, bis der Hohepriester Josua ben Gamala wenigeJahre vor der Auslösung des Staates für allgemeine Einführung von Schulensorgte. Die Schulen, die Simon ben Schetach angeordnet hat, beschränkten sich alsobloß aus die Kreisstädte. Auch der erste Punkt, die Ketubba, hat eine Arthistorische Entwickelung durchgemacht. Die Bestimmung, daß der Gatte dergeschiedenen Frau eine gewisse Summe zu zahlen habe, ist ohne Zweifel uraltund war gegen die Überhandnahme von Ehescheidungen gerichtet. Die Boraita,welche diese Verhältnisse tradiert,, findet sich in Babli (Lstuddot, 82 d) undJeruschalmi (o. VIII. Ende), aber in wenigen Punkten differierend. Stellt manbeide Relationen zusammen, so würden sie folgendennahen lauten: ii'i mm-riT.

. . . Ibp7 initt 117I17 NHL' U'PII 1VM7 1'1'P7 1^7 11-1- M117U norm: VMM

i'ie -7 p'ipis . . . 7111 -loo 1111-711 iuppl iwi 7 iie-u 171177 ipH v-m ui>e> ivpiiliiiru 171177 ;iui uem -in uim ivpin im firta 117117 '72 17 -mm i' 7 p opi 71171177 puiiu wm 77 i 7 7117 ipii 122 ppvv' U 72 ip. Ebenso

( 8 addat 14 d, 17 d): ie-u 7 17,17 ipi iuv p ppv2. Es geht daraus hervor,daß die eigentliche Schuldverschreibung für die Frau und überhaupt derName .nririv erst aus Simons Zeit datiert. Auf das Deponieren in der früher»Zeit paßt der Name Ketubba durchaus nicht. Die Später» übertrugen jedochdiese Benennung auf das frühere durchweg verschiedene Verhältnis und be-zeichnen mit 17 M 7 auch die Summe. Diese Schuldverschreibung der Ehe-