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3. Geschichte der Judäer von dem Tode Juda Makkabi's bis zum Untergange des judäischen Staates 2 (1906)
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698
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Geschichte der Juden.

v'iew >121 ix -poiii oiruiw 12:21 nur 1111 >121 ix Iwxi >12 piri PU 121U1 .11,22>>1. So sonderbar auch diese Unterscheidung klingt, so ist sie aus den Zeit-verhältnissen gerechtfertigt. Die Bestimmungen über die faktiöse Oppositioneines Synhedrialmitgliedes scheint mir nämlich aus dem Verhalten der Sad-dncäer gegen die Majorität geflossen zu sein, und darin ihren faktischen Bodenzu haben. Prozeßverfahren und Strafbestimmungen sind aus faktischen Vor-kommnissen deduziert worden, und die vom Synhedrion bei vorgekommenenFällen angewendeten Normen galten den Spätern als Gesetze. Um nun wiederauf die Sadducäer zurückzukommen, so ist cs augenscheinlich, daß das Verfahrengegen sie. wenn sie als Synhedrialmitglieder opponiert und ihrer Oppositionpraktische Folgen gegeben haben, den betreffenden Halachas über Häresie zurGrundlage gedient hat. Da es also nicht vorgekommen ist, daß ausdrücklichbiblische Gesetze oder anerkannte traditionelle Erweiterungen Opposition ge-funden haben, so gab es dafür keine Norm, und man konnte daher die Regelaufstellen, daß nur solche Gesetzesbestimmungen in den Kreis der Strafe aufhäretische Opposition gezogen werden sollen, welche streitiger Natur waren, d. h.die Differenz des Pharisäismus und Sadducäismus ausmachten. Es ergibtsich nun folgerichtig daraus, daß die Sadducäer gewisse traditionelle Gesetzeanerkannt haben, wahrscheinlich solche, welche mit dem Nimbus des Alters um-geben waren, wie das Binden der Phylakterien um Arm und Haupt, das inder angeführten Mischna als Beispiel solcher Gesetze gebraucht wird, welche dieSadducäer nicht verworfen zu haben scheinen*).

Wie diese Anerkennung traditioneller Gesetzesbestimmungen verträglich warmit dem sadducäischen Prinzips, nur biblisch Begründetes gelten zu lassen, läßtsich bei dem Mangel an Nachrichten nicht ermitteln. Doch bieten die Karüereine vollständige Analogie vazu, da sie trotz ihrer Berufung auf die Biblizitätbekanntlich Traditionen beibehalten haben, insofern sie nicht gegen den Wortlautschriftlicher Gesetze verstießen.

Als weitere Grunddifferenz könnte noch angeführt werden, daß die Phari-säer einfach, sittlich, bescheiden, dem Luxus feindlich waren (ok -rr

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ckvvrk? (Altert. XVIII. t, 3 ). Sie waren ferner freundlich und brüderlichgegen andere: rc xal rchr kl; xokkör o/korrar- aoxovvrk;

(jüd. Kr. II, 8 , 14 ); die Sadducäer dagegen waren unfreundlich, ab-stoßend: ^«-kädvxalkox ctk xcrt ?rpä; ro xr-l.

das.). Diese Verschiedenheit folgte aus ihrer verschiedenen gesellschaftlichenStellung. Die Sadducäer hatten aristokratischen Hochmut, die Pharisäerdemokratische Tugenden, die auf Religion beruhten. Diese drei Grund-differenzen zwischen Pharisäismus und Sadducäismus die Ansichten überdie göttliche Einwirkung auf die Geschicke der Menschen und das Gemeinwesen,über dis Belohnung und Bestrafung nach dem Tode und über die Giltigkeitder sopherischen Gesetzesbestimmungen genügen, um ihre gegenseitige Stellungaus der historischen Situation zu erkennen. Die erste Partei ging von reli-giösen Gesichtspunkten aus; die Erhaltung des Judentums war ihr dieHauptsache, und darnach beurteilte sie die politischen Maßnahmen, die nach

*) Weiß' Behauptung, daß die Formel der Erörterung bezüglich irgendeiner Vorschrift in Siptira und Siplirs inui uvii - - > um m - - - iw> aufeine Differenz zwischen Sadduc. und Pharis. Hinweise (a. a. Q. p. 118 ), istnicht haltbar, da diese Formel ganz besonders bei minutiösen Einzelheitenangewendet wird.