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3. Geschichte der Judäer von dem Tode Juda Makkabi's bis zum Untergange des judäischen Staates 2 (1906)
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Note 12. Rituelle Differenzen.

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Ich Die Bestimmung der den freiwilligen blutigen Opfern beigegebenenSpeiseopfer, ob für den Altar (Ansicht der Pharisäer) oder für de» Priester(Ansicht der Sadducäer); Scholion zu Aeoiiiat Taanit VIII. 3: n.mr

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l) Bei der Zubereitung der Reinigungsasche von der roten Kuh warendie Sadducäer gewissermaßen strenger als die Pharisäer, indem jene behaup-teten, der dabei fungierende Priester müsse levitisch völlig rein sein, währenddiese es leichter damit nahmen (Uara Ili, 7): l-rr-n 'oiwnr pinm ppoirn rnr-

nn'.n. Soweit die Differenzpunkte zwischen Pharisäismus und Saddu-cäismus in Betreff der Gesstzesauslegung.

m) Auch bezüglich der Auslegung des Gesetzes für die Menstruierendenscheinen die Sadducäer differiert zu haben (iNää. V, 3).

Man darf indessen nicht daraus schließen, daß diese Punkte die einzigenwaren; der Streit erstreckte sich sicherlich noch auf andere Gesetzesbestimmungen,von denen uns jedoch keine Kunde zugekommen ist. Tie Sadducäer warennamentlich durchweg gegen die Skrupulosität in betreff der levitischen Reinheit,wie das oben (S. 692) angeführte Witzwort beweist:die Pharisäer werdennoch den Sonnenball der levitischen Lustration unterwerfen". So spottetenauch die Sadducäer über die später eingeführte Bestimmung, daß die Be-rührung kanonischer Schriften die Hände levitisch verunreinige, und daß dem-nach die heiligen Schriften geringer geachtet scheinen, als die profanen, welchedoch dieser Bestimmung nicht unterliegen, mmio im pivm

NU PUN22 PU 'Neri L'I'N NU purMN viipn >rno p-rmu onuL' (.ladaim IV, 8).

Man vergleiche den Einwurf der Sadducäer gegen eine Erleichterung derPharisäer, daß ein Wasserstrahl, aus einem unreinen Gefäße in ein reinesgegossen, dasselbe levitisch nicht verunreinige, bei welcher Gelegenheit die Sad-ducäer ihren Gegnern ironisch eine Inkonsequenz vorwarfen: rchrip -'pn? mdnm(Das. 7) pirm nu -nn.nuiL onuv mroir uu. Überhaupt liebten es die

Sadducäer, die Ansicht ihrer Gegner durch Antithesen ironisch all absurdumzu führen. So legen die Evangelien den Einwand der Sadducäer gegen dieAuferstehungstheorie ihnen in der Form eines frappanten, vielleicht aus demLeben gegriffenen Beispieles in den Mund von einer Frau, die durch dieLeviratsehe sieben Brüder nach einander zu Männern gehabt hat; mit welchemderselben werde sie bei der Auferstehung die Ehe fortsetzen können? Es wäreaber ein Irrtum, aus den angeführte» Beispielen zu schließen, daß die Saddu-cäer sämtliche traditionelle Gesetze verworfen hätten. Es wird im Gegenteilvorausgesetzt, daß sie manche Traditionen anerkannt haben. Es gilt als Regel,daß traditionelle Bestimmungen, welche die Sadducäer unbestritten lassen, alsunbestreitbar und als biblisch-begründet gelten, und daß in bezug auf solche keineheterodoxe Opposition, sondern nur Unwissenheit anzunehmen sei: pi n'r pnp-N2-> i: pim "io w pi;r> pur- lorr »ine- ip pe"n (Hora-

,jot. 4 a). Dieser Grundsatz wird auf die Beurteilung einer faktischen Oppo-sition gegen einen Synhedrialbeschluß angewendet (.^nr> ;-n). Nur derjenigewird als faktiöser Opponent behandelt, der in streitigen Fällen sich derMajorität widersetzt, wer aber nur allgemein angenommenen, auch von demSadducäismüs anerkannten Gesetzen opponiert, verfällt keineswegs der fürdieses Vergehen bestimmten Strafe (Lanbsdi in 88 b): 'irin '"wi irin

ch Über die Bedeutung von v-nnn vergl. Mschr. Jahrg. 1870,

S. 139 fg.