Note 9. II. Die Urkunden zngnnsten der Jndäer.
671
aus Grund der Anzeige des Dekrets in ß 3 erfolgt, also ebenso im Jahre 16 oder IS.Bemerkenswert ist darin die Bereitwilligkeit der Sardianer, auf den Antragder Jndäer einzugehen, und die Bemerkung, daß der Magistrat die Agoranomenangewiesen habe, rrgö; zu sorgen, d. h. doch wohl für ritual-
mäßig geschlachtetes Fleisch zu sorgen, damit die Judäer nicht gezwungenseien, das ihnen verbotene Fleisch zu genießen.
Nr. 15. Auch das Psephisma von Halikarnaß vom Monat Anthesterion(Febr.-März) erklärt, den Judäern Religionsfreiheit zu gewähren, weil dieRömer von Freundschaft oder Bundesgenossenschaft für sie geschrieben haben.Es ist also ebenso in Folge von Casars judenfreundlichen Dekreten erlassen.
Die Pergamener Urkunde (A 22), kann, so viel Kritik auch die Historikerzuletzt darauf verwendet haben, nicht unter die Urkunden aus Cäsars Zeit gesetztwerden. Sie enthält anfangs nur Momente aus Hyrkansl. Zeit (o. S. 660) und zu-letzt das Unmögliche, daß zwischen Pergamenern und Judäern aus AbrahamsHeit Freundschaft bestanden habe. Dieser Schluß ist gewiß ebenso fingiert, wiedie Freundschaft mit den Spartanern im Makkabäerbuche. Der Gesandte Hyrkans,Theodor, in dieser Piece, das einzige tatsächliche darin, ist also auch problematisch.
Nr. 16. In diesem Stücke ist das Datum genau angegeben; es ist er-lassen während Cäsars lebenslänglicher Diktatur, d. h. zwischen dem 26. Januar,an dem ihm diese erteilt wurde, und seinem Todestage 13. März 14. Esist offenbar eine Empfehlung und die Einleitung zu einem Gesetze, das derSenat sanktionieren sollte. Aber welche Begünstigung sollte es bestätigen?Mendelssohns Auseinandersetzung, daß dieser Z in Verbindung stehe mit H 6,daß der Senat das Füllhorn von Gnaden, welche Cäsar auf Hyrkan ausge-schüttet hat, bestätigen sollte (a. a. Q. S. 209, 229 f.), diese Auseinandersetzungkann mich nicht überzeugen. Sollte Hyrkan oder richtiger der berechnende Antipaterdie Bestätigung der vielen ihnen eingeräumten Hoheilsrechte so lange habenausstehen lassen, wenn ihm daran lag, daß der Senat dazu Ja sagen sollte?Mendelssohn gibt ja selbst zu, daß Hyrkan zwei Jahre vorher eins Gesandt-schaft nach Rom geschickt hatte, warum sollte er nicht schon damals um dieSanktionierung petitioniert haben? Ferner muß Mendelssohn zugeben, daßdieser tz in Verbindung steht mit K 10 und besonders mit dem Passus:
rv oüx D. h. der Senatsbeschluß in bezug
auf die Judäer ist bei Cäsars Leben nicht von den Quästoren ins Archivniedergelegt worden, darum muß er später noch einmal bestätigt werden,seiltest, eum vivo Eassars in asrarium non esset a guaestoridns ckelatum,ickeogns mortno ckietatore . . . peeuliari ssnatus comprodations exevet (so Als.S. 236 f ). Das ist allerdings richtig. Die Bezeugung der 12 Quästoren (tz 16)hängt zusammen mit dem Senatsbeschluß, der nicht formell eingetragen war, undmit Cäsars Empfehlung (tz 7). Aber in rj 10 ist doch nicht die Rede von einerVergünstigung für Hyrkan, sondern nur von einer solchen für die Judäer(ürre^ 'louSaroiv). Auch in H 7 ist angegeben, daß nicht bloß! Hyrkan Eifer fürdie Römer gezeigt habe, sondern auch die Judäer im Allgemeinen . .
orrrrox r!2 X»I »«) . . . aörok;, nämlich Hyrkan und den Judäern^).
^) Damit ist eine Schwierigkeit gehoben, welche die Historiker nicht be-wältigen konnten. Hier und noch mehr in K 2 ist angegeben, daß viele römischeFeldherren bezeugt haben iTrollol daß Hyrkan