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Geschichte der Juden.
Delos, als dieser Prokousul sich nach Asien begeben wollte nnd dort Gesandtevon kleinasiatischen Städten vor ihm erschienen waren. Daraus folgert Mendels-sohn, daß diese Urkunde anfangs 46 erlassen worden sein muß (a. a. O. S. 216>.
Nr. 12. Das Datum dieser Nr. ist nicht genau zu präzisieren. Der Namein der Aufschrift scheint auf denselben, wie in der voraufgehenden Nr. hinzu-weisen. Mendelssohn emendiert den dritten Namen dieser Persönlichkeitin Vatia, den Gensnamen dieses Konsularen. Der Inhalt
dieser Urkunde ist folgender: Prylanis, Sohn Hermas', habe vor dem Prokonsul,als dieser einen Konvent in Tralles abgehaltev, selbst geklagt, daß die Milesierentgegen den Bestimmungen des Prokonsuls die religiösen Observanzen derJudäer stören, speziell den Sabbat zu feiern (r» heilige
Spenden zu steuern, <r« lkga r« rk-.Uv^). Der Konsul befiehlt, nach-
dem er das Uro und Contra angehört, die Judäer nicht zu stören. Wenndas Schreiben von Servilius herrühren sollte, so würde es, wie in der vorigenNr. aus dem Jahre 46 oder 45 stammen. Ausfallend ist dabei nur, daß sich derProkousul darin nicht wie bei dem Erlaß an die Parianer auf Cäsars Ver-günstigungen für die Judäer beruft.
Nr. 13. Der Inhalt ist wichtig zur Charakterisierung von Hyrkans Eiferfür die Judäer. Die Laodicäischen Archonten berichten, Hyrkans GesandterSopatros habe ihnen ein Schreiben von ihm überbracht, worin er ihnen an-gezeigt hat"): a) daß Gesandte von Hyrkan Schriftstücke überbracht haben desInhalts, daß den Judäern gestattet sei, den Sabbat zu feiern und andre religiöseGebräuche zu üben, daß niemand sie daran hinderet, noch überhaupt ihnenUnbill zufüge, weil sie Freunde und Bundesgenossen der Römer seien; b) daßder Prokonsul den Trallianern, welche sich dem Dekret bezüglich der Judäernicht fügen mochten, bedeutet habe, daß so geschehen müsse. Endlich berichte»die Archonten, daß sie sein Schreiben in ihr Archiv niedcrgelegt haben unddanach verfahren werden. An der Spitze dieses Schreibens steht der Name desKonsuls Gajus Rabellius, S. Gajus'. Mendelssohn weist nach, daßRabellius, welcher nur einen Tag Konsul war, niemals Prokonsul in Asien ge-wesen sein könne, und emendiert den Namen ebenfalls in Publius Servilius,den Namen des Prokonsuls der letzten beiden Nrn. (p. 227 und 2I7i, so daßdieser zugleich zugunsten der Judäer an die Parianer, Milesier und LaodicäerErmahnungsschreiben gerichtet hätte. Allein diese Emendation ist nicht über-zeugend und daher auch das Datum ungewiß. Da indessen der Prokonsul dieFormel von der anerkannten Rundesgenossenschaft der Judäer mit den Römerngebraucht hat, rö «/.'klone sleZ'. rrr-ae x«i
eine Formel, die Cäsar zur Motivierung gebraucht hat, und auchvon Beschlüssen die Rede ist (roll? rrrgl ckeöd-vexm? verglichen mit 3
L«racigov . . so kann wohl Hyrkan im Jahre 46 sich auf Cäsars
Dekret (tz 3) berufen und seine Gesandten nach Kleinasien delegiert haben, umdie Religionsfreiheit seiner Glaubensgenossen gegen Anfechtung zu schützen.
Nr. 14 gibt gar keinen Anhaltspunkt für ein Datum. Da aber angegebenist, daß die Judäer von Sardes in öffentlicher Sitzung das Senatskonsult undPlebiszit für ihre Religionsfreiheit geltend gemacht haben, so ist dieses wohl
*) Das dritte x»x>?ro,',? die Früchte zu behandeln,
zu handhaben, ist dunkel.
2) Mendelssohn konjiziert richtig 4- die zweite Person,
statt sSo auch Niesest
2) hat Rufinus gelesen statt kTrrraao^.