Note 9. II. Tie Urkunden zugunsten der Jndäer. 669
Der Schluß dieses tz bestimmt, daß Hyrkan, seinen Kindern und seinenGesandten Ehrenauszeichnungen in Rom erwiesen werden sollen, und dnß denGesandten, wenn sie zugelassen worden, etwas beim Senat zu petitionieren, dasdarüber gefaßte Senatskonsult innerhalb 10 Tagen mitgeteilt werde.
Diese Urkunde muß in der ersten Zeit von Casars Diktatur ausgestelltsein. Denn sie war für die Betreffenden so wichtig, daß sie deswegen eineGesandtschaft nach Rom geschickt haben. Sollten sie auf die Bestätigung allerdieser Begünstigungen 3 oder 4 Jahre gewartet haben? Undenkbar. DasDatum ist dabei dasselbe, wie in 8 2, das gewiß im Jahre 47 ausgestelltwurdet ^ürox^vlrwg . . . 0«xr«rwg 7 1 , «Ikvrkgov. Nur fehlt in 8 6 dasWort (Uxrarmg vor r«, Oei'rkgav.
No. 10. Es ist bereits von Mommsen und Mendelssohn bemerkt worden,daß die beiden HK 3 — 4 zu'ammengehörcn, und zwar scheint H 3 der Anfangzu sein und 8 4 mit dem Eingang ö-r»i? r« rt'x>-» darauf zu folgen, wobeidas Wort 'Ugx«,w? ausgefallen ist. Neues enthalten diese Piecen nicht, dasie bloß Affichen sind, um bekannt zu geben, daß Cäsar und der SenatHyrkan wegen seiner Zuneigung zu den Römern als Ethnarch usw. aner-kannt haben und sein Recht ungeschmälert wissen wollten (8 4), und daß er dieihm eingeräumten Territorien nutznießen möge (o. S. 667) und das Recht habe,für seine Glaubensgenossen cinzutreten, wo ihnen Unrecht geschähe (?r§otsr^o«-,
ää7xo„,<e>,,ii- 8 6 o. S. 664). Es ist ein av>8 NN ieetsnr für dieSidonier, Tprier, Askaloniten, die bösen Nachbarn, und auch andre Feindeder Judäer. Neu ist in dieser Piece nur die Tatsache, daß bei der Aus-stellung dieser Anzeige judäische Gesandte in Rom waren, denen Gastbewirtungauf öffentliche Kosten bewilligt werden sollte: ro«e
Non dieser Gesandtschaft ist schon früher die Rede; denn die L.-A. -rHrv«« -U. . . 'r^x«xöx . . . ngkoLcur«?. daß der Senat an Hyrkan Gesandtesenden soll, ist doch ganz unmöglich; ist also zu streichen und einfach
als .Voentmtiv «mm Intinitiv-Satz zu lesen: 07 'Ugx«röx
Vielleicht ist dieser Widersinn durch falsche Auffassung des lat. Originals ent-standen: inismss ickev Uvreanum . . IsZ-atos, indem der Übersetzer flüchtig ackgelesen und mit Trgö? übersetzt hat. 8 3-4 sind also unstreitig zur Zeit der erstenGesandtschaft Hyrkans erlassen, wie 8 6, nämlich 4', nicht 46 (nach Mendelssohn-.
Nr. 14 (88) hat zwar auch die Aufschrift Julius Cäsar mit einigen Würden-titeln, aber sie muß falsch sein, denn im Verlauf beruft sich der Autor der Urkundeauf Cäsars Begünstigung der Judäer und gibt sich als Statthalter der ProvinzAsien aus. Lange und Mendelssohn cmendierten daher den Namen in Pub liusServilius Natia, welcher im Anfang des Jahres 46 bis Cäsars Tod 44Asien verwaltet hat. Dieser hat also mit dieser Urkunde die Parianer er-mahnt, ihre judenfeindlichen Beschlüsse aufzuheben, eben mit Berufung aufCäsars Wohlwollen gegen die Judäer. Diese Beschlüsse betrafen im All-gemeinen die Erlaubnis, nach ihren Gesetzen zu leben und besonders religiöseZusammenkünfte zu halten, Gelder für Jerusalem zu sammelna,',-Okr?iva x°-i -r« l-oct und gemeinsame Mahle zu halten^). Judäer aus
Paros hatten bei dem Statthalter Klage wegen Störung geführt, und zwar in
') Dieser Passus ist nicht ganz verständlich. Vielleicht ist darin dasgemeinschaftliche Speisen bei Bsschneioungen, Hochzeiten und dergleichen, das imTalmud niire, religiöses Mahl, genannt wird, angedeutet. Es wurdevielleicht als Klubversammlung angesehen und als solche verboten.