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3. Geschichte der Judäer von dem Tode Juda Makkabi's bis zum Untergange des judäischen Staates 2 (1906)
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Geschichte der Jude».

zu dem sonst in der Lust schwebenden Dunkel bleibt aber

trotzdem dieser Passus von dem Steuerverhältnis, daß sie (Hyrkan und Äntipater)nn zweiten Jahr der Pacht von dem Gewinn einen Kor (vermutlich von derGetreidelieferung) abziehen dürfen, daß niemand ihre Äcker in Pacht nehmen(-gpa-.a/7-r») und ihnen Steuern auflegen solle. Es bezieht sich wahrscheinlichauf das Steuerverhältuis und den Steuerdruck, welchen Pompejus und GabiniusJudäa aufgelegt hatten. Aber dieses Verhältnis ist nicht bekannt. Nichtigbemerkt Mendelssohn (n. a. O. 202, Note): ^cqniescenänm iZsitur in so est,vögor a, I'omyeio .ludasio esse imyomtum, latere cetera, st äe oumma stäs exig-encki ratione.

Nr. 9 ist die reichhaltigste Urkunde und enthält nicht minder Dunkelheiten,welche Mendelssohn auch nicht aufzuhellen vermochte. Sicher ist es, daß diese Urkundeein Senatskonsult ist, indem zweimal der Senat genannt wird: ägeax»»- -rHund avz-xl^-r o?. Auffallend ist aber, daß vornus-

gehend der Ausdruck gebraucht wird «g^oxrrr. Da zum Schluß von derBehandlung von Hhrkans Gesandten die Rede ist, so läßt sich annehmen, daßdieses Senatskonsult auf Anregung einer Gesandtschaft erfolgt ist, und cs läßtsich belegen aus Josephus' Erzählung, daß Hyrkan Gesandte nach Nom abgeordnethat, um die Freundschaft und Bundesgenossenschaft, welche Cäsar dem Ethnarchengewährt hatte, zu befestigen (XIV, 10, !). Vorher erzählt derselbe, daßAntipater Hyrkan bestimmt habe, Gelder nach Nom zu senden, um die Gunstkonservieren zu lassen, und daß er es so angelegt habe, als wenn das Geldvon ihm käme (das. 9, 3). ÄUese Gesandtschaft sandte Hyrkan, ehe Cäsarden Krieg in Afrika unternahm (das. 10, 1), d. h. vor Dezember 17.Sie hat wobl das Senatskonsult bewirkt: es ist also vor Ende 17erlassen, und die erste Gesandtschaft gehört nicht, wie Mendelssohn annimmt,in das Jahr 16 (a. a. O p. 210). Übrigens braucht das Senatskonsult nichtförmlich vom Senate erlassen worden zu sein. Es wurden unter Cäsar Senats-beschlllsse ausgestellt, die gar nicht einmal dem Senat Vorgelegen haben.

Um die Unverständlichkeiten in diesen Paragraphen einigermaßen zu be-greifen, muß vorausgesetzt werden, daß darin nicht die Pflichten, welchedem Volke unter Hyrkan aufgelegt wurden, ausgezählt werden, sondernlediglich die Rechte und Begünstigungen, die es genießen sollte. Daherwerden nicht die Steuern präzisiert, welche zu leisten sind, sondern es wird nurhervorgehoben, daß Joppe von der angeführten Leistung ausgeschlossen, daß dassiebente oder Sabbatjahr überhaupt davon befreit sei, und daß Hyrkan dadurch um seine Einnahmen nicht verkürzt werde. Von den Steuerpflichtenwerden nur namhaft gemacht eine jährliche, x»r' -r-anrär . . . i-klöimr nnt?

'7kg»ao^^rr-,7i- irvlem? das waren stiyenclia, eine Geldsteuer unddann die Auflage je im zweiten Jahre den vierten Teil der Aussaat nach Sidonnbzusühreu («-« kV r»7 öevrrgoi i'rkr rör «Troölöiüat*). Während

diese nur kurz und unbestimmt erwähnt werden, sind die dreierlei Begünstigungenexplicite erwähnt, nämlich Befreiung im siebenten Jahre von derNaturalienlieserung, ungeschmälerte Leistung an Hyrkan, nämlichdes Zehnten, und endlich das Ausnahmeverhältnis für Joppe.

Darunter ist wohl die aimoua militarie zu verstehen, eine Zusatz-abgabe zur Grundsteuer, also Naturalienlieferuug, welche in die Provinzial-magazine, dorren, abgeführt zu werden pflegte "(Becker-Marquardt III, 2,S 183) Dis Magazine waren wohl in Sidon; daher wird diese Stadtdabei cienar.nt.