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3. Geschichte der Judäer von dem Tode Juda Makkabi's bis zum Untergange des judäischen Staates 2 (1906)
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643
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Note 4. Die judäischen Ethnarchen oder Alabarchen i» Alexandria. 643

bis zur Okkupation durch die Römer hatten mit der Altersschwäche des Reicheszu kämpfen, zerfleischten einander und hatten keinerlei Beziehung zu den Judäern.So bleibt nur Philometor, seine Frau und die jüngere Cleopatra für diesesFaktum übrig. Diese haben ihnen unstreitig diesen wichtigen Posten wegenihrer Treue anvertraut. Aber doch nicht etwa sämtlichen Judäern Alexandriens!Wir werden hier wieder auf Onias gewiesen. Dieser und seine Söhne habenden genannten Herrschern eine außerordentliche Treue und Anhänglichkeit be-wiesen. Zur Belohnung dafür hatten sie dem ersteren die Erlaubnis erteilt,einen Tempel zu erbauen, ihm ein Territorium, eine no-.-r-k-«, einge-

räumt und ohne Zweifel noch dazu die Aussicht über den Nil und das Meeranvertraut. Diese cusbociia. oder war eine Zollwache. Schürer be-

legt diele Deutung mit dem Passus in Casars dslluin Xlexanärinnin (cap. 13):eraub omuilms osbiis Rill cust, oll ins exiZ-enäi portorii causa llisposttae.Es war also ein Hafenzoll für Export und Import. Wegen ihrer Treuehaben die Könige, d. h. Philomctor und die beiden Cleopatra, dieses wichtigeund zugleich einträgliche Amt den älexandrinischen Judäern, d. h. Onias undseinen Nachkommen, anvertraut, und daher waren die Arabarchen die erstennicbt bloß an Geschlechtsadel, sondern auch an Reichtum; die Aussicht war gewißeinträglich. Noch im vierten Jahrhundert wurde die Erhebung des Hafenzollsvon den Landesteilen Vs^z'ptus und XuAustamnica, d. h. vom Deltaund Nordostägyptcn, Pelusium, Cäsium, Ostracine und NhinokoruravsctiKuIXrada-rellias " genannt (6ollsx 'I'üeollosianus IV, 12, 9). In einem EdiktJustinians von 559 wird ein Beamter, welcher neben dem Augustalis die Be-fugnis hatte, den kaiserlichen Fiskus in Alexandrien zu vertreten, Alabarchesgenannt *).

Wie kamen sie zu dieser Benennung? Mas hatte der Hafenzoll vomMeer und Nil, der dem Fiskus gehörte, mit dem arabischen Teil Ägyptenszu tun? Gewiß nur aus dem Grunde, weil die judäischen Befehlshaber überden arabischen Nomos oder dieArabarchen" zugleich Oberzollaufseherwaren. Die Arabarchie umfaßte also dreierlei amtliche Momente, die poli-tische Herrschaft über den heliopolitanische» Nomos, wo Omanlag, die magistratliche, kommunale und juridische Gewalt über diealexandrinische Gemeinde und zugleich die allerdings nur zufällig damitverbundene Hafenaufsicht. Dieselben Könige, welche Onias die ersterenBefugnisse eingeräumt hatten, haben ihm auch die letztere anvertraut. Diese Ämtermüssen s?j in der Familie des Hohenpriestersohnes Onias erblich gewesen sein.Von einer Wahl des Arabarchen oder Ethnarchen ist nirgends die Rede. Icherinnere nur an den Ausdruck in Claudius' Urkunde: Augustus hat nicht ver-hindert, daß Alabarchen bestehen o. S. 633). Das Wort Wahl

(alpkaAar) ist nicht gebraucht. Wenn eine Wahl bei der Besetzung stattge-funden haben sollte, so kann sie nur innerhalb der Oniasfamilie erfolgt sein.Die Untersuchung über die Wählbarkeit der Ethnarchie hat gar keine Be-rechtigung.

Sehen wir uns das von Josephus angeführte kurze Zeugnis (nach Nufinus'Übersetzung) noch genauer an. Die den alexandrinischen Judäern anvertraute

*) llnstiniani eäicta XI, 2, Oorpus .fniis (eck. Illps.) III. 701.

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