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3. Geschichte der Judäer von dem Tode Juda Makkabi's bis zum Untergange des judäischen Staates 2 (1906)
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635
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Note 4. Die judäischen Schnarchen oder Alabarchen in Alexandria. 035

wert und für die Alabarchenfrage von entscheidender Beweiskraft. Es kannnicht genug wiederholt werden: zu den Gerechtsamen der alexandrinischen undüberhaupt ägyptischen Judäer gehörte notwendig ein eigenes juridisches undhalbpolitisches Oberhaupt, ein Ethnarch, dessen faktisches Vorhandensein unterAugustus durch Strabo bezeugt ist. Es ist ganz unerheblich, daß aus Tiberius'Zeit kein Zeugnis über den Fortbestand der Ethnarchen vorliegt. IndemClaudius' Edikt hervorhebt, daß Augustus die Privilegien der alexandrinischenGemeinde unangetastet gelassen wozu doch auch das Fortbestehen derEthnarchie gehörte, und daß nur Cajus Caligula, sein Vorgänger, darin Ein-griffe gemacht habe, so folgt von selbst daraus, daß unter Tiberius keine Ver-änderung in dieser Beziehung eingetreten sein kann. Es folgt aber noch mehraus dieser höchst interessanten und unbestritten echten Urkunde. Sie bemerkt,Augustus habe nicht verhindert, daß Ethnarchen fortbestehen sollten undverordnet zuletzt, daß künftighin die Gerechtsame der Judäer beachtet werden

r« ^o'rk^oi- Zn diesenfrüheren Privilegien"

gehörte aber auch, wie die Urkunde selbst hervorhebt, die Ethnarchie. Es istalso unbestreitbar, daß jedenfalls unter Claudius Ethnarchen fortsungierthaben. Aber dieser Titel wird seit Claudius' Zeit nicht mehr gehört, sondernlediglich der Titel Alabarch. Claudius ließ den Alabarchen Alexander Lysi-machos, welchen Casus in den Kerker geworfen hatte, wieder frei *). ZuClaudius'Zeit war seiner Alabarch D ein etrios, welcher Agrippas' II Schwestergeheiratet hatte. Dieser wird geschildert, als

Das heißt doch wohl, daß er den ersten Rang unter den Judäern Alexan-driens eingenommen hat. Da nun unter Claudius ganz unzweifelhaft Eth-narchen fungiert haben, und diese doch jedenfalls den ersten Rang eingenommenhaben müssen, so kann der Alabarch Demetrios nur der gewesen

sein oder die Titel Alabarch und Ethnarch müssen zusammenfallen.Diese Schlußfolgerung ist unwiderleglich s?j. Unter Claudius gab es einen Ala-barchen Alexander, der ein Freund des Kaisers war. Er muß j?s also Ethnarchgewesen sein, ebenso wie Demetrios. Im Grunde bedeutet ruv

)-t'rou? 'kauücelwv sDiese Fassung des Ausdrucks ist eben, so viel ich weißnicht bezeugt. Bei Jos. > 1 . s. VII, lO, I. stehtrr^mrküorrk? rss?dasselbe wie und dieser Titel wieder was Die Frage

über Identität der beiden Titel ist damit erledigt s?s die Alabarchen>n Claudius' Zeit wenigstens müssen zugleich Ethnarchen ge-wesen sein.

Wir haben also festen Boden gewonnen. Die Alabarchen müssen Inhabereiner fürstlichen Stellung gewesen sein, nicht bloß unter Claudius, sondern auchnoch im zweiten nachchr. Jahrhundert ich erinnere an cro-ri °w>mr -wirbmm ll-nm-,, daß durch ihn alles verfügt wurde. Die Alabarchen in deraugusteischen und nachaugusteischen Zeit waren zugleich Ethnarchen oderGenarchen. Als solche hatten sie eine Art Oberherrschaft über die Gemeindeund waren Archonten eines beinahe selbständigen Gemeinwesens (»i; «v

*) Josephus Xnbig. XIX. 5, 1: ««t röv

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