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3. Geschichte der Judäer von dem Tode Juda Makkabi's bis zum Untergange des judäischen Staates 2 (1906)
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Note 3. Die judäisch-hellenistische Literatur.

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15) Das zweite Makkabäerbuch gibt sich selbst als einen Auszug

aus einem gröhern Werke über die Makkabäergeschichte von einem Jason vonKyrene. Ein solches Werk scheint existiert zu haben und muß quellenmäßigeGeschichte nicht bloß über Vorgänge in Judäa, sondern auch auch über solche inAntiochien, Ptolemais und Syrien überkaupt zur Zeit der Malkabäerkämpfe ent-halten haben (vergl. B, II b, S. 440fg.). Ob die Legenden von Wundern und In-terventionen von Engeln in gefahrvollen Lagen und die langen Gebete in derUrquelle vorgekommen sind, ist schwer zu entscheiden, aber unwahrscheinlich.Derselbe Zweifel erstreckt sich auch auf die Dogmatik dieses Buches, welches öfter dieÜberzeugung von der Auferstehung, und zwar mit Polemik gegen Leugner der-selben, betont (12, 44). So bleibt nur das eine Moment für die relative Ent-scheidung des chronologischen Punktes übrig, daß der Epitomator das Pnrimfestunter dem Namen kennt, und daß sein Buch demnach viel

später sdsals das 1. Makkabb. verfaßt sein muß (vgl. o. S. 577).

Es muß sogar noch jünger als das vierte Makkabäerbuch sein; denn auchdieses kennt das Estherbuch oder die darin erzählte Geschichte nicht. In dem Gebet,das dem frommen Eleasar in den Mund gelegt wird, erinnert dieser an diealten Wundertaten Gottes für sein Volk, führt auch die Wunder aus dem BucheDaniel an, erwähnt auch die Errettung des Propheten Jona (6, 68). Warumnicht auch die Errettung des ganzen Volkes zur Zeit Esthers? Diese hätte umso eher betont werden müssen, als die Geschichte derselben doch frappanteÄhnlichkeit mit dem Inhalte des II. Makkabäerbuches hat. Ganz gewiß s?jkannte der Vers, des vierten Makkabäerbuches weder das Buch noch die Purim-feier, obgleich diese für alle Länder, wo Judäer augesicdelt waren, angesetztsein sollte. Das zweite dagegen kennt die Feier.

16) Das vierte Makkabäerbuch. Die Abfassungszeit läßt sich aus

folgenden Momenten ermitteln. Der Verfasser führt Onias, den frommenHohenpriester, folgendermaßen ein (IV, In ^c.'y rr? 'Orlav «rrc-

roi' ryi' 47« Aon xae «)'«

Das heißt doch wohl: Onias habe damals das Hohepriestsrtum fürsganze Leben, lebenslänglich inne gehabt. Combesis übersetzt daher diesenPassus: snmwo per vitam pontiüee. So faßt es auch Grimm auf (Exege-tisches Handbuch zu den Apokryphen 3l7, (ebenso Deihmann in E. KautzschsApokryphen und Pseudepigraphen des A. T. (Tübingen I960) II, 156, N. 6 s. DerBeisatz ist nur begreiflich unter der Voraussetzung, daß der Vers. zu einer Zeitschrieb, wo infolge der häufigen Ab- und Einsetzung der H. P. durch die Staats-gewalt, einige dieses Amt nur 4-' «'««rob bekleideten. Dieses war aber derFall seil dem Sturze der Hnsmonäer durch Herodes bis zum Untergänge desStaates unter Titus. So hat Combesis diesen Passus verstanden (.pnuotatiozur St.): ,,4r» /7-ov" ita ciiotnm losepliu suas astatis worein rsvpieieuts,qnu pontities« non 4rn Aon per oumein vitaw illatnm mnnsrs t'unKebantur,ssci paens ki-ravroü, auuni, sasps pontiüoss kraut,". Wir haben hierdurcheinen einigermaßen faßbaren Anhaltspunkt für die Abfassungszeit des IV. Makkab.,welches sonst nichts derartiges bietet.

Freudenthal hat dieses Argument dadurch zu erschüttern gedacht, daß ereins Textänderung annimmt und meint, daß nach k/arr» das Wort vrr« zusupplieren sei (die F-lav. Jos beigel. Schrift über die Herrsch, d. Vernunft (Breslau1860), S. 81 und 167, Nr. 15). Diese Emendation ist aber unannehmbar,weil sie das Zeitverhältnis 4-« A'ov zu dem folgenden ziehen muß: 4-« ^-or>x»1ör xai «x4y«, Onias sei durchs ganze Leben hindurch ein vor-