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3. Geschichte der Judäer von dem Tode Juda Makkabi's bis zum Untergange des judäischen Staates 2 (1906)
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Note 8. Die judäisch - hellenistische Literatur.

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sei, das »»beholfene rv kann bei diesem chronolgischen Kalkül gar nicht

in Betracht gezogen werden. Es ist einfach eine Korruptel.

Was den Einwand von dem 120. Jahr des Clemens betrifft, so ist jaFreudenthal selbst gezwungen, dazu Zuflucht zu nehmen,daß die Konsularfastenschon zur Zeit der römischen Republik vielerlei Fehler aufwiesen und insbe-sondere dem christlichen Altertum in arger Verwirrung überliefert worden sind";denn nach seinem Kalkül kommen nur 118 Jahre von Demetrios I. 5tem I.bis zum angegebenen Konsulat heraus. Es ist ganz richtig, daß die christlichenAnnalisten bald einige Konsuln zu wenig, bald zu viel haben, indem sie durchdie Namenanhäufung aus einen: einzigen mehrere gemacht oder mehrere Namenzu einem einzigen zusammengezogen haben, (vergl. Clinton, introäuotio zu tästiromani I). Clemens kann also ebensogut 120 Jahre statt 103, wie statt118 gezählt haben. Dieses Moment kann also ebensowenig in Betrachtkommen und die sich selbst aufdrängende Annahme stören, daß Eupolemos biszum 5. Jahre deS Demetrios Nikator gezählt hat, weil es ein wichtiges Datumwar, nämlich bis zu dem Jahre, in demdas Joch von Israel genommenwurde," und das eine Ara in den Urkunden bezeichnete. Achten wirdarauf, daß es das Jahr 160 Lei. war, dasselbe Jahr, in welchem die Jeru-salemer das Sendschreiben an die ägyptischen Judäer erließen, um ihnen dasfreudige Ereignis der Befreiung mitzuteilen (Note 10). Denn Demetrios II.machte nicht erst im Jahre 170 die Konzessionen an Simon und das judäischeVolk, sondern schon im v orangegangeuen Jahre. Das erste Makabb.(13, 41-12) will uns sagen, daß im Jahre 170 das Joch der Völker von Israelgenommen wurde und das Volk von Simons erstem Jahre zu zählen begann,d. h. faktisch begann die Selbständigkeit im Jahre 170 8el. (von Nissan an ge-zäblt). Demetrios' II. Freibrief aber kann mehrere Monate vorher, also 1698el, ausgestellt gewesen sein. Geht man davon aus, daß Eupolemos diesesJahr als reriuiinm gnem für seine Zählung, von Adam und vom Auszugaus Ägypten bis dahin gebraucht hat, weil es epochemachend war, so begreiftman auch, warum Clemens Alexandrinus dasselbe Jahr als tsrininns a gnoangesetzt hat. Bezeichnete das Jahr 169 8el. 5 Demetrios II. den Anfangder legitimen, nämlich von den syrischen Königen anerkannten Herrschaft derHasmonäer, so bildete das Jahr, in welchem Herodes als König von Judaanerkannt war, nämlich das Konsulat von 6n. Oomitins und ^.siuius Uoiiio,das Ende dieser Herrschaft. Clemens muß durchaus das Datum:Demetrios' 5. I. in diesem Sinne als Beginn der Hasmonäcrherrschaft aufge-faßt haben, und er will mit seinem Zusatz nur das aussagcu, daß die Herr-schaft der Hasmonäer (nach seiner Zählung der Konsulreihe) 120 Jahre*) ge-dauert habe. Daraus folgt ohne weiteres, daß Clemens selbst nur anDemetrios ll. gedacht hat; denn innerhalb derRegicrungszeitDemetrios' I.gab es kein für die Judäer epochemachendes Jahr. Der Waffenstillstand mitJonathan, auf den Frcudenthal einiges Gewicht legt, war so wenig bedeutsam,daß Jonathan nicht einmal nach Jerusalem kommen durfte, sondern in Michmasweilen mußte. Den Waffenstillstand gewährte auch nicht Demetrios, sondernsein Feldherr Bakchides, weil er sich nicht mehr durch einen Guerillakrieg

*) Die talmudische Tradition bestimmt die Dauer der Hasmonker-Regierungauf 103 Jahre (Seder Olam, e. 30 gegen Ende. Nboda Sara p. 9 a), d. h. vomI. der Unabhängigkeit Judäas unter Simon 113 bis zu Herodes' Einsetzungals König 10. Dieser Kalkül ist also richtiger als der des Clemens Alexandrinus,nämlich 120 I.