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Geschichte der Juden.
Zustände paßt sie so wenig, daß im Griechischen nicht einmal ein Wort fürdas, was die Römer in den Begriff ckelatvr gelegt haben, ausgeprägt wurde.Das hier dafür gebrauchte Wort kommt in der klassischen Literatur
gar nicht vor, sondern ist erst in der späteren Gräcität dem Worte ckslatornachgebildet worden s?j. Das Delatorenwesen konnte sich in der Tat nur aufrömischem Boden entwickeln, aus der hoch hinauf geschraubten Vorstellung vonder Majestät des Volkes. Als sich die Kaiser diese Majestät beilegten und jedeVergehung gegen dieselbe mit Strafen belegten, nahm dieses Unwesen außer-ordentlich überhand, weil jeder Verarmte die Empfindlichkeit der Machthaberbenutzte, Angeberei anzubringen, um sich zu bereichern, wie Tacitus es schildert(Annal. I, 74): ... gnilormam vitasiniit, guarn xo8tsa oslsbrsm inissriae tsm-pornm st anäaeias dominum leeernnt. Xain sKsns, lAirotus, inguiss, ckumooaultis iibsiiis sasvitias prinoipis arrspit, inox d-rriWimo ouigus psrioulumtaosWit . . . sx panperibus ckivitss, ex oontsmptis mstnsncki psrnioisrn aliisao postremum sibi iuvensre. Sollte eine Anklage Erfolg haben, so wurde stetseine Majestätsbeleidigung damit in Verbindung gebracht, aääito massstatiserimine, guock tum ownium seensstionum eompiemsntnm erat (das. III, 38).An einer Stelle schildert Tacitus dieses Delatorengezücht ganz so, wie der Verf.des Aristeasbriescs (das. IV, 30): 8ie ckeistores, Asnus dominum publicaexitio repertum et ns posnis guickem unguam sstis eoeroitum. Darausganz allein könnte man auch entnehmen, daß der Verf. in der römischen Zeitgeschrieben hat. Ist ja durch das Zitat aus Tacitus auch die Angabe belegt,daß unter den Kaisern Strafgesetze gegen Delatoren erlassen und Strafen anihnen vollstreckt worden sind. Auf dieses Argument kommen wir später nocheinmal zurück, um daraus die Abfaffungszeit näher zu fixieren. Hier genügtes zu konstatieren, daß der Brief einen römischen Zustand reflektiert. Neben-bei sei bemerkt, daß der römische Kaiser in Alexandrien auch be-
titelt wurde.
2) Römische s?s Sitte veri ät ferner die Schilderung im Aristeasbriefe, daß die72 Dolmetscher jeden Morgen, ehe sie an ihre Geschäfte gegangen, sich beiHofe eingefunden hätten, um den König zu begrüßen^), oder den Morgen-gruß anzubringen. Es braucht kaum weiter bewiesen zu werden, daß derMorgengruß, die sslutstio mstutins, lediglich s?j bei den Nömern in Gebrauch,den Griechen dagegen auch unter den Ptolemäern fremd war. Diese Sittestammte aus dem römischen Patronatsverhältnis. Jeder Klient mußte sich jedenMorgen zu seinem Patron begeben, um ihn zu begrüßen. Aus dieser Sittewurde ein Huldigungsakt für die Kaiser, da diese im buchstäblichen SinnePatrone waren und das ganze Volk ihr Klient. Diese adulatorische Schmeicheleikam bereits unter Augustus auf: kb'omiscuis ssintstionibus sckmittsbst(Octsvisnus Osessr) st pisdeiu, tsnts eomitats säeuutium ckemckeris sxeipisns,nt . . . (8nston ^.uAustns 53). Diese Aufwartung hieß unter den Kaisernolticium ssiutstionis (das. 27). Indem nun der Verf. des Briefes es alsstehende Sitte betrachtet, dem Herrscher jeden Morgen einen Gruß oder „denGruß" darzubringen, verrät er unverkennbar die Zeitlage unter den Kaisern.
3) Mehr noch gibt die Schilderung der Burg in Jerusalem zu erkennen,daß er frühestens in der herodianischen Zeit geschrieben hat. Diese Schilderung
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/-kvar eck. H. XXV, Sch. II. 0, ssck. Wendl.
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