Note 1, Die Fastenrolle oder das LlsAillut-Nu anit.
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Josephus erzählt, daß, als durch das Anwachsen der Bevölkerung Jerusalemszuerst der Stadtteil nördlich vom Tempel zur Stadt geschlagen und dann auchder Hügel Bezetha ringsherum besiedelt worden war, Agrippa die dritte Mauerum die neuerstandene Stadt aufgeführt habe (jüd. Krieg V, 4, 2):, roüro
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Über die Lage von Bezetha vergl. Note 22. Hier nur so viel/ daß Josephusunzweideutig von zweierlei Erweiterungen Jerusalems im Norden spricht; zuerstwurde der Teil an dem Hügel Bezetha zur Stadt gezogen, und dann beinoch mehr zunehmender Bevölkerung auch der Hügel selbst. An anderenStellen nennt Josephus diesen Stadtteil die Neustadt, und (das. V, 12, 2)spricht er von der untern Neustadt (c-r- Lc-rvörrol.-i'
rö rkt/o? so 2-ro?s). Wir sind demnach berechtigt, zweierlei Erweiterungen derStadt oder der Bezetha anzunehmen, zuerst die Hinzunahme des unteren Teilesam Hügel und dann die des Hügels selbst. Den letzteren hatte Agrippa miteiner starken Mauer umgeben, mußte aber auf Claudius' Befehl die Arbeit einstellen lassen (Altert. XIX, 7, 2). Auch die talmudischen Quellen sprechen vonzwei neuen Stadtteilen, einem untern und obern (nn'^'.ni nnnnn.n)von denen der erstere vollständig konsekriert worden war und den Teilen derAltstadt ganz gleich galt, während der höhere nicht nach Vorschrift konsekriertworden war und daher nur dem Volke, nicht aber den Gesetzesstrengen (onrn),als Teil Jerusalems galt; vergl. die Stelle Note 22. Die Konsekration eineszu Jerusalem geschlagenen Stadtteils erfolgte durch Einschließung desselbenvermittelst einer Mauer unter Zeremonien, wie zur Zeit Nehemias.
Vergegenwärtigen wir uns die Lage. Als die Bevölkerung zunahm undsich nur nach der Nordseite hin anbauen konnte, entstand eine Verlegenheit.Die Festopferteile und der zweite Zehnte, ganz besonders aber das Passah-lamm, sollten in Jerusalem innerhalb der Mauer (i 2 mn 12 o-wh) verzehrtwerden. So lange also der neue Stadtteil nicht umwallt und konsekriert war,mußte die dort wohnende Bevölkerung sich jedesmal in die Altstadt begeben,um ihre geweihten Mahle zu halten. Noch größer war die Verlegenheit fürdie zahlreichen Auswärtigen, die zur Passahzeit nach Jerusalem zu kommenpflegten. Ein großer Teil von ihnen mußte in der Vorstadt ein Unterkommensuchen, konnte aber da nicht das Passahlamm verzehren. Es galt daher als einhöchst wichtiger Akt, die Neustadt mit einer Mauer zu umgeben und sie einzu-weihen. Die Bewohner derselben und die Fremden konnten seit der Zeit auchhier ihrer Pflicht genügen. Auf diesen Vorgang scheinen sich die beiden Ge-denktage zu beziehen: der 16. Adar, an dem die Mauer um die Neustadt Jeru-salems begonnen wurde: und der 7. Elul, an dem sie vollendet war.
Das Scholion bezieht auch diesen Gedenktag auf die Konsekrierung des neuenStadtteils vn mmvp mm mm miwd Es ist indessen fraglich, ob diese
Konsekrierung eines Teils der Bezetha erst unter Agrippa I. oder schon frühererfolgt ist (vgl. 0 . S. ö63). Beide Akte, durch welche die Vergrößerung Jerusalemsund die Erleichterung der Gcsetzesersüllung herbeigesührt wurde, waren wichtiggenug, um ihnen eine besondere Bedeutsamkeit beizulegen und öffentlicheTrauer an den Tagen, die einer solchen Erinnerung galten, zu unterlassen.
28) Gedenktag für die Restauration der eigenen Gerichtsbarkeit (12), 24. Ab,nach L.-A. des Talmud im Monat Tebet (Lada, üatra 115d). Das Motiv