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3. Geschichte der Judäer von dem Tode Juda Makkabi's bis zum Untergange des judäischen Staates 2 (1906)
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Geschichte der Juden.

20) DieHolzopfertage 15.Ab (II). Die Bezeichnung: m:i2 iru ist irre-

führend; denn dieZeit der Holzopfer für die Priester", war nicht auf den 15. Aballein beschränkt, sondern es gab neun solcher Tage, an welchen gewisseFamilien Holz für den Altar spendeten und je an demselben das Fasten unter-ließen. So die Mischna IV, 6) i>'2'i 2p.11 2-112 -rv Diese neun

Tage werden das. aufgezählt. Aber der 15. Ab galt besonders als Holzspende-tag, (Josephus jüd. Kr. II, 17, 6: oua^e) und aus dem

folgenden § geht hervor, daß er imMonate^t«»?, d. h. ou, war; nur hat Josephusoder ein Kopist den 14. statt des 15. Loos gesetzt. Darauf bezieht sich unstreitigdie Angabe des Simon b. Gamaliel (I?a"anid das. 8). 2-212 2-2- im n°,

ll'iieon 21-2, ouo i"22. Merkwürdig ist, daß mehrere Amoraim hin und herraten, welche Bedeutung der 15. Ab hatte, während diese doch in der Mischnaselbst dahin angedeutet ist, daß an ihm nicht bloß eine bekannte Familie undsolche, denen die Zugehörigkeit zu einem Stamme abhanden gekommen war,sondern auch zwei oder drei Familien mit Lebensgefahr Holz für den Altarspendeten, obwohl ein König solches streng untersagt hatte. Nur dasScholiou hat die Veranlassung zu diesem allgemeinen Holzspendetag geahnt:1M1 1°)W2 012 llv 2.1°, 2121 1-°, Iirvi tzp 22ÜP ,12-22' 'ein, hat sich aber vonanderen Angaben im Talmud wieder irre machen lassen. Aus einer mitVarianten gegebenen Motivierung des Gedenktages des 15. Ab für die Holz-spende ergibt sich, daß ein judäischer König einst das Holzspenden für denAltar verboten hatte, daß aber gewisse Familien es sich nicht haben nehmenlassen; zum Andenken daran ist der Tag eingesetzt worden. Dieser König waraller Wahrscheinlichkeit nach Alexander Janna't wegen seiner sadduzäischenIntoleranz. Vergl. Note 13. Insofern könnte dieser Gedenktag unter dieantisadduzäischen gezählt werden.

21) Einstellen des Gebrauches des Gottesnamens bei Angabe der Regierungs-

jahre der Hohenpriester in öffentlichen Urkunden, 3. Tischri (16). Der Talmud(üoseii Iia-8elmna 18 d), und nach ihm das Scholion, motivieren diesen Gedenk-tag folgendermaßen: Man habe bei Bestimmung des Datums in Urkundenden Namen des regierenden Hohenpriesters mit Angabe seiner Regiernngsjahreund mit Hinzufügung des Gottesnamens genannt, also ;i2 -pi -,2 .122-2p'dp i-ui- °?,i2. Diesen Gebrauch des Gottesnamens bei weltlichen Dingen hättenaber die Gesetzeslehrer als einen Mißbrauch angesehen und deswegen abstellenlassen. Und der Tag, an dem die Verordnung Eingang gefunden, sei alsGedenktag eingesetzt worden. Dagegen spricht aber der Umstand, daß dieSchriftgelehrten zuerst diesen Brauch unbeanstandet gelassen und erst späterihn ungehörig gefunden haben sollen: 1012 muri >>'22-2-21. War es denn solange ein Geheimnis für sie, daß in Urkunden der Gottesname bei Nennungdes regierenden Hohenpriesters gebraucht wurde? Es liegt auch ein Widerspruchdarin. Zuerst heißt es: 11122-2 ii'°m 2-22- 22- miwiv i-.i-e- mpn.i, d. h. dochwohl: eine Behörde habe diese Formel eingesührt. Wenn eine solche es fürerlaubt gehalten haben sollte, wie konnte dieselbe oder eine spätere Skrupeldarüber empfinden? Die Sachlage scheint vielmehr folgendermaßen gedacht werdenzu müssen. Bei der Erlangung der Selbständigkeit unter Simon, als dieseleuzidische Ära abgrstellt und dafür die nach dem regierenden Hohenpriestereingeführt wurde (I. Makkabb. 13, 42), hat man vielleicht im Gegensatzzu den hellenistischen Hohenpriestern Menelaos und Alkimos den Zusatzbeigefügt tzii2 112 oder vielleicht gar mit dem Tetragrammaton '1°,,

wofür U1121« spricht. Als aber die hasmonäischen Hohenpriester sich zum