Note 1. Die Fastenrolle oder das LlsZillat-(staunst.
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Anlegen eines Tempelstockes für den Bedarf an Gemeindeopfern erst inFolge des Sieges des pharisäischen Prinzips über das saddu-zäische eingeführt worden sei: w'prin cmrn o.i'bp ioo:e>oi
nor,^o rinis z'n>:oi o.o>^pv>. Diese Anordnung datiert demnach erst aus derZeit der völligen Besiegung der Sadduzäer, d. h. aus der Regierungs-zeit der Königin Salome Alexandra, Sie hat ohne Zweifel die SynhedristenJuda ben Tabbai und Simon ben Schetach zu Urhebern, Neben dieserRelation aus einer guten Quelle hat das Scholion aus subjektiver Auffassungeinen Zusatz, der auf einem Jrrtume beruht. Es erklärt die Ausdehnung dieserHalbseier auf acht Tags, weil der Sieg über die Sadduzäer erst in Folge acht-tägiger Debatten errungen worden sei: 012 an imse-p ouov wron pms bouNichts kann falscher sein. Die Ausdehnung auf acht Tage will nur die größereWichtigkeit des Sieges andeuten, wie die achttägige Feier der Tempelwciheund des Sieges über die sadduzäische Ansicht von dem Wochenfeste. Was warwichtiger, als das Nationalitätsprinzip, das erst jetzt zum völligen Bewußtseingebracht wurde! Daher ist sowohl bei diesen Gedenktagen, wie bei denen desWochenfestes die Lesart 02027 si>i (vergl. Jerus. Ta°anit p. 69a-, Raschi zuTaanit 17l> und Tosafot zu Menachot das.) sDalmons (a. a, O. S. 32) ab-weichende Meinung ist ganz unannehmbarst
16) Der Gedenktag zur Erinnerung an den Sieg über die Sadduzäer be-züglich der Speiseopfer als Beigabe zu den freiwilligen Tieropfern, 27. Marche-schwan (19). Bei diesem Opfergesetz ist (Numeri e. IS) nicht angegeben, obes auf dem Altar verbrannt oder von den Priestern verzehrt werden sollte.Die Sadduzäer hatten behauptet, daß dieses Speiseopfer wie die meisten fürdie Priester bestimmt sei. Aus dem Ausdruck snoov bp pmob snPo non scheintzu folgen, daß es bis zur Zeit des dagegen geltend gemachten Antagonismus ver-brannt worden sei, nur während der Herrschaft der Sadduzäer sei ein anderesVerfahren eingeschlagen worden, und später nach der Niederlage der Sadduzäersei eine restitutio in prius eingetreten. Im Scholion ist angegeben, daß R.Jochanan ben Sakkai gegen die Sadduzäer deswegen polemisiert habe, ^ 22 :'so, p pni' Die Kontroverse scheint daher erst zur Zeit dieses Gesetzes-lehrers ausgebrochen zu sein, nämlich zur Zeit des Hohenpriesters Anan benAnan (um 60 n.). Die Unterredung zwischen ihm und den Sadduzäern, wie siedas Scholion tradiert, scheint auch aus frischer Erinnerung notiert zu sein. DieSadduzäer hätten behauptet, Speiseopfer habe Mose für die Priester bestimmt,weil er ein Freund seines Bruders Aharon, also der Priester gewesen, undihnen zum Tieropferflsisch auch Brot habe zuwsisen wollen: .m.-M >122
ovo: nbo ^os> sos 112 V (ovo I.) rsto ^os' so 02 s nun pins ns onus. Eine solchekrasse nüchterne Anschauung kommt nur noch einmal vor (vergl. w. u.) ^). DieseEigenheit spricht für die Authentizität der Unterredung und beweist, daß sieaus frischer Erinnerung stammt. Dieser antisadduzäische Gedenktag ist also erstnach Anans Pontifikat begangen worden.
Als nicht ernst gemeintes Argument gegen die sadduzäische Behauptung,daß Mose aus Gefälligkeit für den Priesterstamm ein Gesetz gegeben haben soll,wird Exodus 15,27: ovo .omp oovp mriv ovi angeführt. Die Pointe liegt darin,daß haggadisch gedeutet wurde, die 12 Quellen seien für die 12 Stämme vor-handen gewesen (Neoliilta, 46, 3. Zalkut zum V.). Aber wo war die Quellefür den 13ten Stamm, für den Priesterstamm? Für diesen hatte Mosealso nicht gesorgt!