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3. Geschichte der Judäer von dem Tode Juda Makkabi's bis zum Untergange des judäischen Staates 2 (1906)
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Philo.

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gewordene Gesetze betrachtetest. Wenn er in dem ersten Teil überdie Weltschöpfung sich der Maßlosigkeit der allegorischen Auslegungganz und gar überläßt, so bleibt er dagegen in dein zweiten über dieGesetze nüchtern und besonnen. Er suchte das Vernünftige, Sittliche,ewig Wahre in der pentatenchischen Gesetzgebung hervorznkehren, stelltedieser Lichtseite die Schattenseite anderer Gesetzgebungen entgegen, wo-zu seine Belesenheit ihm reichen Stoff bot, und konnte dadurch dieVorzüge des Judentums noch schärfer hervortreten lassen. Nur seltenmäkelt er an den Buchstaben einer Gesetzesvorschrift, um sie in alle-gorischer Bedeutung zu fassen 2). Meistens läßt er die Gültigkeit derGesetze in ihrer buchstäblichen Auffassung unangefochten, nur legt erden Zeremonialgesetzen einen symbolischen Sinn unter, deren Zweckeben sein soll, eine höhere Wahrheit zur Anschauung zu bringen. AlsBeweis für die Vortrcfflichkeit der jndäischen Gesetze führt Philo an,daß einige derselben, wie namentlich die Ruhe am siebenten Tage, vonallen Völkern der Erde angenommen worden seien st; andere, wie dasFasten am Vcrsöhnnngstage, die Enthaltung von allen irdischen Ge-nüssen, welche die Erhebung zum Geistigen bedinge, von allen Völkernbewundert worden seien st.

Philos philosophische Auslegung der Gesetze hing eng zusammenmit seiner Ansicht von der idealen Bedeutung der jndäischen Nation.Obwohl Himmel und Erde Gottes sind, habe er doch aus dem ganzenMenschengeschlechte das Volk Israel, die Menschen im wahrenSinne, anserwählt, es seiner besonder,! Vorsehung gewürdigt undes zu seinen, Dienste, der ewigen Quelle aller Tugenden, berufenst.Die Israeliten haben nach seiner Ansicht die Aufgabe erhalten, demganzen Menschengeschlechte als Priester und Propheten zu dienen, ihn,die Wahrheit und namentlich die reine Gotteserkenntnis zu vermitteln.Darum habe sich auch das jndäische Volk der besonder,, Gnade Gotteszu erfreuen, von der es niemals verlassen und anfgegeben werde.Mit andern Völkern verglichen, erscheine die judäische Nation als eineWaise. Andere Nationen stehen einander bei, sie hingegen, durcheigene Gesetze abgesondert, könne niemals ans andere Hilfe rechnen.Denn gerade die äußerste Strenge der jndäischen Gesetze, welche zurErreichung des höchsten Grades der Tugendhaftigkeit so notwendig

st Philo äs 7t.braba.mo. Anfang. ÄI. II, 2.

st Das. äs Lomniis I, Z 16; U. I, 635 vcrgl. noch äs saertkioautibns Z 13,N. II/261.

st Das. äs Aoss II, I; itl. II, 137; vergl. Josephus e. Spions,,, II, 39;Dia Oassins 37, 18.

st Philo, äs Lsgtenario Z 13, lil. II, 290.

st Das. äs oaoi'itioantibns Z 13, itl. II, 261.