Note 19.
467
die chronologischen Data der israelitischen Königs-Geschichte vorwärts bis zurZerstörung Jerusalems und rückwärts bis zur Neichsspaltung und noch darüberhinaus bis Saul normirt werden, vorausgesetzt, das; die Richtigkeit der Zahlenconstatirt ist. Dafür besitzen wir allerdings zwei Correktivmittel. Das eineCorrektiv ist die Vergleichung der zwei Quellen, der Bücher der Könige und derChronik, für die Negierungsdauer der judäischen Könige der nachsalomonischenZeit bis auf den letzten König und den Untergang Jerusalems, und das Andere istder Synchronismus der judäischen und israelitischen Könige, deren Regierungs-anfang in den Büchern der Könige stets auf einander reducirt wird. DieserSynchronismus kann deshalb als Correktiv dienen, weil innerhalb der langenZeitreihe der Könige beider Reiche zwei oder drei gemeinsame Anfangs- undEndpunkte Zusammentreffen.
1. Von der Neichsspaltung oder dem Regierungsantritt Nehabeam's biszum Tode des Königs Achasja von Juda müssen eben so viele Jahre abge-laufen sein, wie vom Regierungsantritt Jerobe am's I. bis zum Untergangdes letzten Omriden.
2. Die Summe der Regieruugsjahre vom Regierungsantritt der KöniginAthalja bis zum Tode des Königs Usia muß fast eben so viel betragen, wie dieSumme der fünf Ieh indischen Könige und ihrer Nachfolger bis zum Tode desMenahemiden Pekachja.
Endlich 3. muß die Summe der Regierungsjahre der nachusianischen judüi-schen Könige bis zum sechsten Jahre Chiskija's ebenso viel betragen, wie dieSumme der Regierungsjahre der letzten Könige von Israel oder bis zumUntergang Samaria's. Das zweite Correktiv, die beiderseitige Reduction, würdedie israelitische Chronologie in der Königsepoche während des Bestandes beiderReiche unanfechtbar machen, wenn die parallelen Zeitreihen mit einander völligstimmten. Sie stimmen aber auf den ersten Blick nicht überall. Hier muß die Kritikeintreten, um die Differenzen auszugleichen, und diese Ausgleichung ist auchvielfach versucht worden, hat aber bisher kein günstiges Resultat geliefert. ZweiHypothesen sind zur Ausgleichung ausgestellt worden; die Annahme von Mit-regentschaften oder von Interregna. Oppert hat noch dazu einen neuenKönig von Israel, einen Menahem II. eingcschoben.ff Man darf es sich abernicht verdrießen lassen, die Harmonistik immer von neuem zu versuchen; vielleichtgelingt es, den verwickelten Knoten zu lösen. Hier soll ein neuer Versuch gemachtwerden. Die Schwierigkeiten und Dunkelheiten sind den Fachmännern bekannt,sie brauchen nicht gezeigt zu werden; es gilt lediglich, sie zu beseitigen. Umdieses zu ermöglichen, müssen wir uns den Ueberblick vergegenwärtigen.
Juda. Israel.
1. Von Rehabeam bis Achasja finol.) gleich von Jerobeam I. bis Jehoram
linol.j
2. „ Athalja bis Usia „ „ Jehu bis Pekachja linok.j
3. „ Jotham bis zum 6. Jahre „ „ Pekach und Hosea bis zum
Chiskija's Untergang Samaria's (ivol-l
ff OPPert's darauf bezügliche Schriften sind: I-sa ivserixtions ^sszmsnnss Lss Sarxo-niLss 18 62; lg. olironolossis didllgns üx6s Iss solixsss äss insorixtious ounöikorinss 1868;
außer den Abhandlungen in der Zeitschr. d. D. M. G. .
öO*