Note 11.
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aufgezählt werden, werden sie in vier Gruppen eingetheilt: 1. 2. ni-s::,
3. in: nnd 4. Zur ersten Gruppe gehören 29 Städte, und es wird
dabei bemerkt (15, 21), daß sie an der Grenze von Edom gelegen haben: -nnni''.ii l-x::p NIL:: :inx l-x nninw n:- 2 l- n:p:
Statt nn: hat die griechische Version (Vatioanus) dieses ist unstreitig ver-stümmelt für Änc-4 — nn:. Arad hat also an der Grenze von Edom gelegen.Mag diese auch noch so weit ausgedehnt werden, unmöglich kann sie bis ganznahe zu Hebron gereicht haben. Allerdings ist dieser Beweis nicht entscheidend.Aber es giebt noch entscheidendere. Zweimal ist in Numeri angegeben, daß derKönig von Arad, der in Negeb wohnte, den Israeliten entgegenzog und siebesiegte, und daß dann Israel später Rache an ihm nahm und einen OrtHarma — n:»,n nannte. Dieser Zug der Israeliten zum Eindringen ins LandKanaan kann nur von Kadesch aus erfolgt sein, von besten Aufenthalt voran-gehend die Rede ist. Wäre Arad unweit Hebron gelegen, d. h. von Kadeschbeinahe drei Tagereisen entfernt, so wäre es ganz undenkbar, daß der Königdieses Ortes sogleich Nachricht- von dem Eindringen der Israeliten erhaltenhätte und ihnen so weit entgegengezogen wäre.
Gehen wir näher ein auf diese Erzählung von der anfänglichen Niederlageund dem späteren Siege der Israeliten über den König von Arad, so wird sichdaraus noch entschiedener Herausstellen, daß der Ort an der Grenze gelegenhaben muß und nicht so tief im Binnenlande des Stammes Juda. Die indieser Erzählung tradirte Begebenheit muh ein wichtiges Faktum gewesen sein,da sie zweimal erzählt wird. Sie ist entschieden einerlei mit dem in Richtererzählten Faktum von dem Siege des Stammes Juda im Verein mit Simeonüber den König von Arad (1,16—17), wie schon einige Kritiker bemerkt haben:n:: i:x nnirw i-n-nn r-x
:x ^nx z»::- r-x nn-tw :x
x:p^i n:?x Ganz ebensolautetderSchluß in Numeri:
x:p^' r-x' -nr-x nx
Was in der letzten Stelle im Allgemeinen von den l-x::"' erzählt wird, wirdin der elfteren auf die Stämme Juda und Simeon reducirt. Allerdings scheintin Richter das Faktum nach dem Einzug ins Land angesetzt zu sein, währendes in Numeri im letzten Jahre der Wüstenwanderung angesetzt wird.Allein es besteht kein Widerspruch zwischen beiden Relationen; auch in Richterkann sie nur von der Zeit der Wüstenwanderung vor dem Einzug handeln.
Die Keniter sind hier mit hineingezogen, daß auch sie mit dem StammJuda hinaufgezogen sind und sich mit diesem in Negeb-Arad besetzt haben.Wohl zu beachten ist, woher sie ausgezogen sind: von der Palmenstadt (i^ridas kann unmöglich Jericho bedeuten; denn die Keniter haben zu keinerZeit da gewohnt. Es kann nur Zoar, die Palmenstadtbedeuten (vergl. Frankel-Graetz's Monatsschrift, Jahrg. 1872, S. 337 fg.). Zoarlag unstreitig in der Oase im Südwesten des todten Meeres) in Ghor es-Safieh.Also die Keniter zogen zusammen mit Juda und Simeon von dem Süd-ostrand des todten Meeres in das Gebiet von Arad. Soll dieser Zug nach derEinnahme des Landes stattgefunden haben? Aber dann sind ja die Stämme
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