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1 (1873) Geschichte der Israeliten von ihren Uranfängen (um 1500) bis zum Tode des Königs Salomo (um 977 vorchr. Zeit) : nebst synchronistischen Zeittafeln
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Die geschichtliche Darstellung.

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geist dahin bringt, die Vorgänge seines öffentlichen Lebens, seineErfahrungen, Prüfungen und Gedanken ohne Bilder und Gleichnissein ungebundener Rede ruhig und leidenschaftslos darzustellen, be-kundet er seine Reife. Und auch diese Stufe hat das israelitischeVolk in der davidischen und salomonischen Zeit erstiegen. Die wunder-bare Geschichte des Volksthums wurde bereits in schlichter Prosa,aber doch mit dichterischem Anflug und mit dramatischer Lebendigkeitschriftlich dargestellt. Die Schreibekunst war selbstverständlich bereitsentwickelt. David gab dem Urias den Nnglücksbrief für Joab mit i).Der Oberbeamte für die Zählung der zum Heerbann Berufenenpflegte die Namen der streitbaren Mannschaft in eine Rolle einzu-schreiben, und der Kanzler hatte die Namen der beim König beliebtenoder mißliebigen Personen sammt ihren Thaten aufzuzeichnen 2). Esläßt sich zwar nicht abgrenzen, welche Stücke der israelitischen Ge-schichtsbücher in dieser Zeit ausgezeichnet wurden. Aber eine ge-schichtliche Darstellung der Vorzeit hat sicherlich damals bereits be-gonnen. Ist doch unzweifelhaft eine Art Flugschriften in dieserZeit in Gestalt von geschichtlicher Erzählung in die Oeffentlichkeitgebracht worden, um den Vorzug des ordnenden und einigendenKönigthums gegen die Zerfahrenheit, Unordnung und frevelhafteWillkür der Richterepoche ins rechte Licht zu setzen und heraustretenzu lassen.

Um diejenigen, welche noch bedauern mochten, daß das Königthumdie ehemalige Freiheit unterdrückt hat, so recht zu überzeugen, um wieviel schlechter die Richterzeit war, sind zwei Schriften in der salo-monischen Zeit entstanden, welche die Ungebundenheit und Unsittlich-keit jener mit Unrecht bedauerten Zeit zu brandmarken suchen. BeideSchriften haben die Absicht, geschichtlich zu vergegenwärtigen: daß,so lange kein König in Israel war, und Jedermann das, was ihmgut dünkte, thun durfte, grauenhafte Frevel und Missethaten vor-gekommen seien, nicht blos Götzendienst, sondern auch offne Gewaltund Raub, öffentliche Schändung von Frauen, Ungastlichkeit gegenFremde, Auflehnung und wüthender Bürgerkrieg. Die republikanischeFreiheit oder die lockere Stammesverfassung sei die Urheberinsolcher Missethaten gewesen, das wollten die beiden Schriften zuverstehen geben und zugleich nahe legen, daß solche Gräuel und

h Samuel II, 11, 14.

S. Note 16.