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1 (1873) Geschichte der Israeliten von ihren Uranfängen (um 1500) bis zum Tode des Königs Salomo (um 977 vorchr. Zeit) : nebst synchronistischen Zeittafeln
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Gesetze der Milde.

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daß die Grausamkeit Saul's an ihnen an seinen Nachkommen bestraftwerden sollte, und David hatte es gewährt (o. S. 247).

Und doch hatte das altisraelitische Gesetz, der Ausfluß derfinaitischen Gesetzgebung, neben der Pflege des strengen Rechtesauch die Milde gegen Nothleidende, Enterbte und Schwache ein-geschärft und dem Herzen empfohlen. Aus dem Grundsatz voll-ständiger Gleichheit der Volksgenossen unter einander sollte auch derUnterschied von Reichthum und Armuth, der Quelle so vieler Lasterund Kämpfe, aufgehoben werden. Wenn es auch dem Wohlhabendenunverwehrt blieb, immer reicher zu werden, so sollte es indeß imisraelitischen Staatsnmfange keinen Armen geben st. Und nachdem Grundsatz der Menschenliebedu sollst deinen Bruder wiedich selbst lieben" sollte dem heruntergekommenen Verarmtenunter die Arme gegriffen werden, daß er nicht tiefer sinke. Zunächstist den Familiengliedern die Pflicht aufgelegt worden, einem ver-armten Gliede durch kräftige Unterstützung die eingebüßte Selbst-ständigkeit wieder zu verschaffen^. Indessen hatten in Salomo'sZeit die bedeutungsvollen Gesetze noch keine Anwendung, daß, wennein Jsraelite in Schuld gerathen war, das siebente Jahr die Schuldaufheben, oder wenn er sein Erbgut veräußert und die Verwandtenes nicht für ihn eingelöst hatten, es im Jubeljahr ihm wiederunentgeltlich zurückerstattet werden, oder wenn ein Freier aus Nothsich selbst als Sklaven verkauft hatte, das siebente Jahr ihm dieFreiheit bringen sollte. Alle diese Gesetze, welche fortschreitendeVerarmung und den stillen Krieg zwischen Armen und Reichenverhüten sollten, hatten in dem allgemein verbreiteten Wohlstandder salomonischen Regierung keinen Boden. Allein es gab dennocheine ganze Klasse Besitzloser, welche auf die Milde der Besitzendenangewiesen waren, der Stamm Levi, dem bei der Besitznahme desLandes kein Ackerfeld zugewiesen war, dem der Segen der Erdeund des Thaues nicht zu Statten kam. Die Leviten waren vonHaus aus arm und konnten bei der Unveräußerlichkeit der Erbgüterniemals zu festem Besitze und daher niemals zu Wohlstand gelangen.Sie sollten allerdings nach der ganzen Ordnung des Staatswesensnicht am Besitz gebunden sein, noch in der Scholle aufgehcn. Aber

p Deuteron. 15, 4.

-1 Lcviticus 25, 25.