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1 (1873) Geschichte der Israeliten von ihren Uranfängen (um 1500) bis zum Tode des Königs Salomo (um 977 vorchr. Zeit) : nebst synchronistischen Zeittafeln
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Geschichte der Juden.

auch das allerälteste, hatte die Fremden ganz besonders in Schutzgenommen und hatte bestimmt, daß der Fremde nicht gekränkt, nochbedrückt werden dürfte, weil die Israeliten stets eingedenk bleiben'sollten, daß sie einst selbst Fremdlinge in Aegypten waren und dortdurch Ungerechtigkeiten Unsägliches zu leiden hatten^).

Das israelitische Recht enthielt überhaupt von Anfang aneinen idealen Zug vollständiger Gleichheit. Jener empörende Unter-schied, daß es auch bei Mord und Todtschlag auf die Menschenklasseankäme, und wenn an einem Gliede des herrschenden Volkes be-gangen, strenger geahndet werden sollte, als an einem blos geduldetenmenschlichen Wesen verübt ein Unterschied, der sich bis in daschristliche Mittelalter hineinzog kannte das israelitische Gesetz nicht.Wer einen Menschen tödtete, gleichviel aus welcher Klasse, sollte mitdem Tode bestraft werden; dennjeder Mensch ist im EbenbildGottes geschaffen". Auch der Mord an einem Sklaven sollte dieselbeStrafe nach sich ziehen, selbst wenn der eigene Herr das Leben desSklaven raubte. Durch die Mißhandlung eines Sklaven, welcheeine körperliche Verletzung nach sich zöge, verwirkte der Eigenthümersein Besitzrecht an ihm und mußte ihm die Freiheit geben. DieBlutrache war allerdings auch bei den Israeliten in Gebrauch. Derheißblütige Südländer hat nicht die Geduld und die Besonnenheit, dasVerfahren und den Spruch des Richters gegen den Mörder abzu-warten, oder er traut der Unparteilichkeit desselben nicht so vielzu, daß er den Mörder zur Rechenschaft ziehen und ihn verur-theilen würde. Der Verwandte des Ermordeten suchte daher denMörder oder Todtschläger auf, um an ihm Blut mit Blut zu ver-gelten. Allmälig wurde es Ehrensache der Familie, den Mörderdurch die Hand der Blutsverwandten fallen zu lassen. Das Gesetzhatte indeß das Bestreben, die Blutrache aufhören zu machen odermindestens einzuschränken. Es bestimmte, daß Asylstädte für unab-sichtliche Mörder ausgewählt werden sollen, welche ihnen gegenVerfolgung Schutz gewähren könnten. Wenn je dieses Gesetz zurAusführung gekommen ist, so ist es wohl unter Salomo geschehen, derfür Recht und Gerechtigkeit sorgte. Sechs feste Städte wurden alsAsyle bestimmt, drei für die diesseitigen und ebenso viel für die jensei-tigen Stämme. Hier Hebron im Süden, Sichern in der Mitte

y Exodus 22, 20 und andere St.