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1 (1873) Geschichte der Israeliten von ihren Uranfängen (um 1500) bis zum Tode des Königs Salomo (um 977 vorchr. Zeit) : nebst synchronistischen Zeittafeln
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Volksklassen.

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Wie wurden diese zwei verschiedenen Jahresformen ausgeglichen? Hattedie eine etwa bürgerliche und die andre religiöse Geltung? Werregelte den Monats- Jahres- und Festkalender? Gab es eine Be-hörde dafür? Lag das Kalenderwesen in der Hand der Ahroniden?

Größere Zeitabschnitte von sieben Jahren (Erlaßjahr) und vonsiebenmal sieben (Jubeljahr) sind wohl bis zur salomonischen Zeitnicht ins Leben der Israeliten gedrungen, wenigstens zeigt sich indem bisherigen Geschichtsverlauf keine Spur davon. Auch dieZählungsweise nach dem Auszug aus Aeghpten war schwerlich imbürgerlichen Leben im Gebrauche. Nur die Ahroniden und Leviten,welche die Erinnerung an die Vergangenheit treuer bewahrten, mögendiese Zeitrechnung angewendet haben. Im öffentlichen Leben dagegenwurde es seit Salomo stehende Sitte, nach den Regierungsjahren derKönige zu zählen st, in Nachahmung der ägyptischen Königsverehrung,damit das Königthum als Mittelpunkt aller Lebensäußerungen geltensollte. Diese auf den israelitischen Boden verpflanzte Sitte, wieüberhaupt die durch Salomo eingeführten fremden Elemente habendas Gefüge der älteren Ordnung zerstört und sie in Vergessen-heit gebracht.

Unter Salomo's Regierung ist auch eine neue Klasseneintheilungder Bevölkerung entstanden. Die von ihm zur Frohnarbeit gezwungenenkanaanitischen Urbewohner, eine nicht unbeträchtliche Zahl (o. S. 311),bildeten eine eigene Klasse. Sie waren nicht Hörige der Einzelnenoder der Familien, aber Staatssklaven; sie waren dem die Gesammt-heit vertretenden König leibeigen. Eine Gruppe dieser leibeigenenUrbewohner, die Gibeoniten, wurden dem Tempel beigegeben, alsHolzhauer und Wasserschöpfer für dew Altar (o. S. 322). Andere,die in der Nähe der Hauptstadt angesiedelt waren, wurden wahr-scheinlich für den niedrigen Dienst des Palastes und überhaupt füröffentliche Arbeiten verwendet. Diese Klasse, welche Hintersassen(Dosellabim) genannt wurde, war zwar dem Einzelnen gegenüberfrei, aber doch insofern unfrei, als sie zu Dienstleistungen ge-zwungen wurden. Von diesen Hintersassen hatten wohl nur wenigeBodenbesitz und lebten nur von ihrer Händearbeit. In der von deröffentlichen Arbeit freien Zeit pflegten sich die besitzlosen Hinter-sassen zur Feldarbeit und sonstiger Thätigkeit zu vermiethen. Sie

y Vergl. Note 19 Chronologie.